KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV zu Monitor-Bericht über Abrechnungsbetrug
Köhler: Einzeltäter
gehören bestraft, aber keine Pauschalurteile gegen einen ganzen
Berufsstand
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben allergrößtes Interesse daran, dass falsch abrechnenden Ärzten das Handwerk gelegt wird. Wo sie kann, übernimmt die ärztliche Selbstverwaltung diese Aufgabe selbst. Die KVen kennen dabei kein Pardon, denn wer mogelt, tut dies zulasten seiner ehrlich abrechnenden Kollegen. Dies hat heute Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Berlin klargestellt. Er äußerte sich anlässlich eines Beitrags in der gestrigen Monitor- Sendung. In dieser hatten Journalisten über Ermittlungen gegen Ärzte und Apotheker im Saarland berichtet.
Bedauerlich ist laut Köhler, dass hier wieder einmal ein ganzer Berufsstand verunglimpft wird. Der Beitrag habe unnötiges Misstrauen gegen Mediziner geschürt. Der Bericht verschweigt völlig, dass die KVen beispielsweise Jahr für Jahr rund 600 Millionen Abrechnungen der Ärzte überprüfen. Ebenfalls mit keinem Wort erwähnt wurde, dass die Krankenkassen gemeinsam mit den KVen nach Paragraph 106 a des Fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtet sind, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Zahlreiche Sachverhalte kann eine KV nur klären, wenn die Krankenkassen ihr zuvor die Ergebnisse ihrer Prüfarbeit zur Verfügung stellen, erklärte der KBV- Chef. Die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und Krankenkassen sei kontinuierlich verbessert worden. Allerdings käme es immer wieder vor, dass Staatsanwaltschaften ihnen übergebene Fälle nicht weiterverfolgen.
Der Vorstandsvorsitzende wies auf die strikten Plausibilitätsprüfungen hin, zu denen die KVen verpflichtet sind. Die haben wir mit Vertretern der Krankenkassen erarbeitet. Sie werden in den KVen einheitlich umgesetzt. Stellt eine KV bei den Prüfungen kleinere Verstöße fest, fordert sie das streitige Geld zurück. Bei groben Verstößen schaltet sie die Staatsanwaltschaft ein, so Köhler.
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