EU-Terminvorschau vom 20. - 24. März
Berlin (ots)
Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten.
Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
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Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website.
Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.
Montag, 20. März
Brüssel: Geberkonferenz der Europäischen Kommission und der schwedischen Ratspräsidentschaft für die Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien
Die EU und ihre Mitgliedstaaten beabsichtigen angesichts der verheerenden Erdbeben und den großen Schäden erhebliche Zusagen für weitere Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen in der Türkei sowie Hilfe, Wiederaufbau und Sanierung in Syrien. Die EU ruft andere internationale Partner und globale Geber zur Solidarität mit den Menschen in den beiden betroffenen Ländern auf. Daher richten die Europäische Kommission und der schwedische EU-Ratsvorsitz in Abstimmung mit den türkischen Behörden eine internationale Geberkonferenz aus, sie findet am 20. März in Brüssel statt. Die Geberkonferenz steht EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen, außerdem Nachbar- und Partnerländern, G20-Mitgliedern - außer Russland - den Mitgliedstaaten der Golfkooperation sowie den Vereinten Nationen, internationalen Organisationen, humanitären Akteuren sowie internationalen und europäischen Finanzinstitutionen. EbS überträgt live. Weitere Informationen hier und hier.
Brüssel: EZB-Präsidentin Lagarde bei EP-Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments führt den ersten monetären Dialog des Jahres mit der Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde. Sie sprechen u.a. über die Aussichten für die Geldpolitik nach einem Jahr Krieg in der Ukraine. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
Auf der Agenda stehen u. a. Beratungen über die Aggression Russlands gegen die Ukraine und ein Gedankenaustausch über Tunesien. Am Nachmittag werden die EU-Außenministerinnen und -minister eine gemeinsame Sitzung mit den EU-Verteidigungsministerinnen und -ministern abhalten, um die Umsetzung des Strategischen Kompasses ein Jahr nach seiner Billigung und die Unterstützung der EU für die Ukraine zu erörtern. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell um 18.15 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
Die Ministerinnen und Minister werden einen Gedankenaustausch über die Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU führen. Außerdem auf der Agenda stehen u.a. die Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund der russischen Invasion in die Ukraine, sowie die Mitteilung der Kommission zum Schutz von Bestäuberarten. Im Anschluss findet um 20:45 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Dienstag, 21. März
Brüssel: Öffentliche Anhörung zum Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) und den Auswirkungen auf die Finanzstabilität in Europa
Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Europäischen Zentralbank, und Jose Manuel Campa, Vorsitzender der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, nehmen an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen des Zusammenbruchs der Silicon Valley Bank auf die Finanzstabilität in Europa teil. Uhrzeit: 14:30 Uhr (tbc). EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister werden die Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 vorbereiten. Außerdem wird sich der Rat mit den Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich und der grundsätzlichen politischen Einigung über den Windsor-Rahmen, die von der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs am 27. Februar 2023 erzielt wurde, befassen. Weitere Themen sind u.a. das Paket des Europäischen Semesters 2023 sowie die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei, Finnland, Belgien, Bulgarien und der Tschechischen Republik. Im Anschluss findet gegen 17 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Thermofenster - Nutzungsanrechnung
Der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, dessen Abgasrückführungssystem ein "Thermofenster" vorsieht, erhob gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg eine Klage auf Schadensersatz. Durch das Thermofenster wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen (NOx) führt. Nach der vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Ravensburg stellt das in Rede stehende Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts dar, da es offenbar nicht darauf abzielt, den Motor vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken zu schützen, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, sondern nur, den Verschleiß des Motors zu verhindern. Das Landgericht Ravensburg hat den Gerichtshof gefragt, ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Mercedes-Benz scheine nämlich nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Im vorliegenden Fall würde eine solche Haftung nach deutschem Recht voraussetzen, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung, nach der solche Abschalteinrichtungen verboten sind, auch darauf abzielt, die Interessen eines individuellen Erwerbers zu schützen. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Juni 2022 die Ansicht vertreten, dass Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben müssten. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Methoden für die Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen sei. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Mittwoch, 22. März
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der Sitzung der EU-Kommission stehen ein Verbraucherschutzpaket mit Vorschlägen zu umweltbezogenen Angaben ("ökologischer Fußabdruck") auf Produkten/bei Dienstleistungen und zum sogenannten "Recht auf Reparatur", das die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Produkten stärken soll. Im Anschluss findet voraussichtlich gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live.
Brüssel: Dreigliedriger Sozialgipfel
Der Dreigliedrige Sozialgipfel ist ein Forum für den Dialog zwischen den Präsidenten der EU-Organe und führenden Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Sozialpartner. Im Anschluss findet gegen 17.45 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen in Kürze hier.
New York: Kommissionsvizepräsidentin Suica bei Wasserkonferenz der Vereinten Nationen (bis 24. März)
Dubravka Suica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, nimmt in New York an der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen teil und spricht in mehreren Vorträgen und Panels, darunter bei der Eröffnung der Sitzung, im Side Event "Water, Peace, and Security in Africa" und im interaktiven Dialog zum Thema "Water for sustainable development". Programm hier, Anmeldung hier und weitere Informationen hier.
Donnerstag, 23. März
Berlin: Debatte "WB2EU Ideas go public debate" zur EU-Erweiterungspolitik auf dem Westbalkan
Unter dem Titel "Auf dem Weg zu einer glaubwürdigen EU-Erweiterungspolitik? Was bedeutet die deutsche "Zeitenwende" für den Westbalkan?" macht die Veranstaltung die aktuelle Diskussion über die EU-Erweiterungspolitik gegenüber dem Westbalkan einer breiten Öffentlichkeit in Deutschland zugänglich. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, inwieweit die von Bundeskanzler Scholz ausgerufene "Zeitenwende" nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Auswirkungen auf die Erweiterungspolitik der EU auf dem Westbalkan hat. Es diskutieren Manuel Sarrazin, Sondergesandter der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans, und Senada SeloSabic vom Institut für Entwicklung und Internationale Beziehungen (IRMO). Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, eröffnet die Veranstaltung. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, Berlin. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr in Englisch statt. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.
Brüssel: Tagung des Europäischen Rates (bis 24. März)
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten werden sich insbesondere mit den Themen Ukraine, Energie sowie Wettbewerbsfähigkeit/Binnenmarkt/Wirtschaft befassen. Am Ende beider Gipfeltage finden jeweils Pressekonferenzen mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel statt, EbS und EbS+ übertragen am 23. März und 24. März live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der Doppelbestrafung
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ermittelt gegen verschiedene Personen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Anlagebetrugs in Form des Cybertradings. Das Amtsgericht Bamberg erließ gegen einen der Beschuldigten einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und darauf gestützt einen Europäischen Haftbefehl. Der Beschuldigte legte gegen die beiden Haftbefehle Beschwerden ein, die jedoch vom Landgericht Bamberg als unbegründet verworfen wurden. Das Landgericht war insbesondere der Ansicht, dass eine bereits zuvor erfolgte Verurteilung des Beschuldigten durch das Landesgericht Wien der Strafverfolgung in Deutschland nicht entgegenstehe. Es handele sich nämlich nicht um dieselbe Straftat, weil es vor dem Landesgericht Wien um Geschädigte in Österreich gegangen sei, während es hier um Geschädigte in Deutschland gehe. Jedenfalls werde der Beschuldigte in Deutschland nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verfolgt. Hinsichtlich dieses Straftatbestands gelte das Verbot der Doppelverfolgung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen nicht, weil Deutschland insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifikation erklärt habe. Der Beschuldigte hat gegen den Beschluss des Landgerichts eine weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. Anders als das Landgericht geht das OLG davon aus, dass dieselbe Tat vorliegt, da bei den dem Beschuldigten zur Last gelegten Handlungen nicht nach Geschädigten in Deutschland und solchen in Österreich unterschieden werden könne. Das OLG hat jedoch Zweifel, ob das Verbot der Doppelverfolgung nach Artikel 54 des Schengener Durchführungsabkommens überhaupt anwendbar ist. Das OLG möchte vom EuGH wissen, ob Artikel 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens, wonach für Straftaten gegen die Sicherheit des Staates oder gleichermaßen wesentliche Interessen ein Vorbehalt hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung erklärt werden kann, mit dem in der EU-Grundrechte-Charta verankerten Verbot der Doppelverfolgung vereinbar und somit gültig ist. Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 20. Oktober 2022 die Ansicht vertreten, dass auf der Grundlage von Artikel 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens abgegebene Erklärungen mit der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar seien. In solchen Erklärungen genannte Bestimmungen könnten nicht in Gerichtsverfahren angewandt werden. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Freitag, 24. März
Brüssel: Euro-Gipfel
Die EU-Führungsspitzen tauschen sich beim Euro-Gipfel über die aktuelle Wirtschaftslage aus. Die genaue Tagesordnung wird in Kürze hier veröffentlicht.
Pressekontakt:
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel.: 030 - 2280 2250
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