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Nachbar kämpfte um "Denkmal"
Justiz bestritt sein Recht auf eine entsprechende Klage

Nachbar kämpfte um "Denkmal" / Justiz bestritt sein Recht auf eine entsprechende Klage
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Berlin (ots)

   Ein Anwohner sah es gar nicht gern, dass sich seine Gemeinde 
entschlossen hatte, das in der unmittelbaren Nachbarschaft liegende 
alte Rathaus abzureißen. Er betrachtete das Gebäude als ein 
schützenswertes Denkmal (das es rein rechtlich gesehen gar nicht war)
und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Kommune 
als Eigentümerin war komplett anderer Meinung. Die Immobilie sei 
nicht originalgetreu vorhanden und architektonisch von keinem großen 
Wert. Auf diese Frage ließ sich nach Information des Infodienstes 
Recht und Steuern der LBS das zuständige Gericht erst gar nicht ein. 
Bereits der Antrag des Nachbarn sei nicht zulässig, denn ihm stehe 
"kein subjektiv-öffentliches Recht auf denkmalrechtliches 
Einschreiten" zu. Die bloße Nähe des eigenen Anwesens begründe das 
nicht, zumal er selbst nicht über ein Wohngebäude verfüge, das als 
Kulturdenkmal anerkannt sei. 
(Verwaltungsgericht Hannover, Aktenzeichen 4 B 6988/18)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

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