Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Staat diskriminiert eigene vier Wände
empirica-Studie: "Subventionsabbau" seit 1.1.04 führt zu wachsender Ungleichbehandlung von Mietern und Selbstnutzern
Berlin (ots)
Der Eindruck, Wohneigentümer würden durch die steuerliche Förderung mit der Eigenheimzulage einseitig begünstigt, ist weit verbreitet, aber im Ergebnis falsch. Tatsächlich profitieren Mieter sogar in höherem Ausmaß von Steuervergünstigungen für den Mietwohnungsbau, und diese Ungleichbehandlung ist seit dem 1. Januar dieses Jahres im Neubau deutlich verstärkt worden. Dies belegt die aktuelle Studie "Mieter oder Eigentümer - wer wird stärker gefördert" des Forschungsinstituts empirica im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS), die heute in Berlin präsentiert wurde. "Wer jetzt die Eigenheimzulage ganz in Frage stellt, treibt die staatliche Diskriminierung des Wohneigentums auf die Spitze", kommentierte LBS-Verbandsdirektor Dr. Hartwig Hamm das Ergebnis der Studie.
Die Wissenschaftler von empirica verstehen die Eigenheimzulage nicht als besondere Subvention, sondern als Element der Gleichbehandlung, d.h. als Ausgleich dafür, dass Mieter vom Steuerrecht für Kapitalanleger im Wohnungsbau profitieren. Diesen Ansatz zu mehr Gerechtigkeit zwischen Mieterförderung und Wohneigentumsförderung hatte bereits die Expertenkommission Wohnungspolitik 1994 in ihrem Gutachten für die Bundesregierung verfolgt, und auch der Sachverständigenrat hat diesen elementaren Zusammenhang in seinem letzten Jahresgutachten bestätigt.
Wissenschaftlich erwiesen gibt es Wechselwirkungen zwischen der Förderung beider Gruppen. Die steuerlichen Anreize für Kapitalanleger sollen Investitionen im Wohnungsbau anregen, die wiederum Knappheiten verringern und Mieten niedrig halten sollen. Je niedriger allerdings die Mietzahlungen, so empirica, desto unattraktiver wird Wohneigentum im Vergleich zur Mietwohnung. Daher lautet das politische Fazit der Studie: Sobald der Staat in einem zweigeteilten, aber letztlich doch miteinander verbundenen Wohnungsmarkt fördernd eingreift, muss er dies ausgewogen tun. Sonst drohen ungerechtfertigte Verzerrungen.
Empirica hat aktuell quantifiziert, wie hoch unter den gegebenen steuerlichen Bedingungen die Wohneigentumsförderung sein muss, um künftige Eigentümer nicht zu benachteiligen. Zu Vergleichszwecken wurde dabei der Vorteil, den ein Mieterhaushalt am Ende dadurch erzielt, dass der Staat den Mietwohnungsbau steuerlich fördert, rechnerisch auf den Förderzeitraum von acht Jahren verteilt. Das konkrete Resultat hängt von zahlreichen Einflussfaktoren ab, insbesondere vom Steuersatz des Investors und den Baukosten. Unter realistischen Annahmen kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis: Eine typische Neubau-Mietwohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche wird gegenwärtig jährlich mit gut 3.200 Euro (über acht Jahre) staatlich gefördert. Zum Vergleich: Ein Eigentümer erhält, sofern er die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, jährlich als maximale direkte Hilfe 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind, ebenfalls über acht Jahre.
Damit hat sich für Wohneigentümer die Fördersituation gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. So lagen Familien mit einem Kind im Neubau bis 2003 mit 3.323 Euro pro Jahr an Eigenheimzulage nur rund 10 Prozent hinter der von empirica errechneten steuerlichen Mietwohnungsbauförderung von knapp 3.800 Euro zurück. Zum 1. Januar 2004 hat der Subventionsabbau im Wohnungssektor aber Mieter und Investoren begünstigt. Hier macht der Subventionsabbau für Neubaumaßnahmen (wie generell) rund 12 Prozent aus, während die Grundförderung bei der Eigenheimzulage für Neubau-Erwerber einseitig um über 50 Prozent zusammengestrichen wurde. Selbst bei Familien mit zwei Kindern führen die Einschnitte bei der Eigenheimzulage zu einer Kürzung um 30 Prozent. Oberhalb der erneut abgesenkten Einkommensgrenzen geht die Förderung sogar auf Null zurück. "Die Eigenheimzulage ist aufgrund dieser einseitigen Einschnitte mittlerweile noch nicht mal mehr eine kompensierende Förderung selbst nutzender Wohneigentümer", konstatiert der Autor der Studie, Dr. Reiner Braun.
Mit harten Worten wandte sich LBS-Verbandsdirektor Hamm gegen Fundamentalkritik an der Eigenheimzulage. Wer den Eindruck erwecke, Mieter müssten letztlich die Förderung der Eigenheimbesitzer "bezahlen", wer - wie die Bundesregierung - vorgebe, mit einer Abschaffung der Zulage für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und Verzerrungen abzubauen, der tue dies vielfach wider besseres Wissen. Seit langem sei klar, dass Kürzungen hier nur zu einer Schieflage zulasten der Wohneigentumsförderung und zugunsten der im internationalen Vergleich einmaligen steuerlichen Mietwohnungsbauförderung in Deutschland führten. "Bei der Eigenheimzulage ist mit dem Sonderopfer zum 1. Januar 2004 in Sachen Subventionsabbau das Ende der Fahnenstange erreicht", so Hamm. Würden weitere Einschnitte folgen, dürfe man sich nicht wundern, wenn die bisherigen Aufhol-Erfolge bei der Wohneigentumsquote in Deutschland wieder zunichte gemacht würden.
Kritik an der bewährten Eigenheimzulage ist nach Auffassung der LBS umso unverständlicher, als wichtige Gründe für das Wohneigentum sprechen, etwa Aspekte der Vermögensbildung und der Altersvorsorge. Mehr Wohneigentumsbildung - nicht weniger - müsse der an einer Zukunft der Generationen interessierte Staat eigentlich anstreben. Milliarden für die "Riester-Rente" zur Verfügung zu stellen und ausgerechnet die wichtigste und beliebteste Form der Altersvorsorge ins Abseits zu rücken, sei fatal und ignoriere die Bedürfnisse der Bevölkerung. "Gerade wenn die Politik die Altersvorsorge - zu Recht - in den Mittelpunkt rückt, darf auch die Wohneigentumsförderung keinesfalls erneut in Frage gestellt werden", so das Fazit von Hamm.
Die empirica-Studie "Mieter oder Eigentümer - wer wird stärker gefördert? Eine Analyse der Folgen des Subventionsabbaus zum Jahresbeginn 2004" ist als Download unter www.lbs.de/presse verfügbar.
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