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GEMA erhebt Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa

GEMA erhebt Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa
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München (ots)

Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben. Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Das Verfahren dient dazu nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren.

OpenAI hat sich zum weltweit führenden Anbieter im Bereich generativer KI entwickelt und erwirtschaftet mittlerweile Umsätze in Höhe von mehr als 2 Milliarden Dollar jährlich. Im Jahr 2024 strebt das Unternehmen Umsätze von bis zu 5 Milliarden Dollar an. Das KI-gestützte Sprachsystem ChatGPT wurde unter anderem auch mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA Mitglieder. Vergütet werden sie für die Nutzung ihrer Werke bislang nicht.

Die GEMA hat daher zur Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder beim Landgericht München am 13. November 2024 eine Klage gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa, eingereicht. Gegenstand der Klage ist die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden ist.

Während andere Internetdienste für die Verwendung der Texte Lizenzvergütungen für die Urheberinnen und Urheber zahlen, bedient sich OpenAI systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber. Eine gerechte Entlohnung wird so umgangen.

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten. Wir haben dafür ein Lizenzmodell entwickelt. Gegen unlizenzierte Nutzungen gehen wir rechtlich vor.“

Zahlreiche namhafte deutsche Musikschaffende, darunter Kristina Bach („Atemlos“), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Thomas Eckert, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage unterstützen die Klage der GEMA. Ihre Songtexte wurden nachweislich durch den Chatbot verwertet. Eine Vergütung haben sie dafür nicht erhalten.

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Ralf Weigand sagt: „Letzte Woche haben wir mit der KI-Charta der GEMA deutlich gemacht, dass menschliche kreative Leistungen nicht als Gratisvorlage für die Angebote der KI-Anbieter in einer zutiefst wirtschaftlichen Verwertungskette dienen dürfen. Ebenso können wir nicht hinnehmen, dass im Output der Chatbots Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Die Klage der GEMA setzt ein wichtiges Zeichen: Es geht um die Lebensgrundlage von uns Kreativschaffenden.“

Die GEMA hat Ende September ein Lizenzmodell für generative KI vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden. Bereits in der Vergangenheit hatte die GEMA die Betreiber von KI-Modellen und Systemen schriftlich darauf hingewiesen, dass sie für die Nutzung der GEMA Werke eine Lizenz erwerben müssen.

Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, sagt: „Die neue Technologie stellt uns vor grundsätzliche Rechtsfragen, die wir unbedingt klären müssen. Nur so wird es uns gelingen, ein Lizenzmodell am Markt zu etablieren, das die Interessen der Kreativschaffenden und der Verwerter in einen gerechten Ausgleich bringt. Unser Musterverfahren leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Es zeigt aber auch, dass wir im Interesse der Urheberinnen und Urheber dazu bereit sind, die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen.“

Mit ihrer KI-Charta fordert die GEMA einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI. Sie umfasst 10 Kernprinzipien wie den Schutz des geistigen Eigentums, die faire Beteiligung der Kreativschaffenden an der Wertschöpfung, Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Verantwortung der Kl-Anbieter.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Hinweis an die Redaktionen

FAQ zur Klage gegen OpenAI: www.gema.de/ki-klage

Die KI-Charta der GEMA: www.gema.de/ki-charta

Informationen zum KI-Lizenzierungsmodell sowie Statements, Facts & Figures rund um „KI und Musik“ finden Sie im digitalen KI- Dossier der GEMA unter www.gema.de/ki

Die Studie „KI und Musik“ (2024) finden Sie unter www.gema.de/ki-studie

Pressekontakt:

Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
Telefon: +49 89 48003-426
E-Mail: ugoebel@gema.de

Christina Zander, Kommunikationsmanagerin
Telefon: +49 170 4155365
E-Mail: czander1@gema.de

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