Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.
Zwangspfand: wafg fordert Rechtssicherheit nach EuGH-Urteilen
Berlin (ots)
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Unvereinbarkeit der deutschen Verpackungsverordnung mit dem europäischen Recht machen eine endgültige Beschlussfassung über die Novelle der Verpackungsverordnung im Bundesrat am 17.12.2004 unmöglich, so die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. in einer ersten Stellungnahme.
Seit heute steht fest, dass die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2003 ein Einwegpfand vollstreckt, dass gegen das höherrangige europäische Recht verstößt. Nach den Urteilen ist nicht auszuschließen, dass jetzt alle im Ausland abgefüllten Getränke ab sofort in Deutschland pfandfrei vertrieben werden dürfen. Die hieraus zu ziehenden Konsequenzen für eine Neuregelung der Verpackungsverordnung bedürfen nach Ansicht von wafg-Hauptgeschäftsführer Werner Witting einer sorgfältigen Analyse der Urteilsgründe des Europäischen Gerichtshofes.
Die wafg appelliert daher an die Bundesländer, die Kernforderung des Europäischen Gerichtshofes nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines funktionierenden Rücknahmesystems aufzugreifen. Einem Hau-Ruckverfahren zum Jahresende, mit dem möglicherweise erneut eine europarechtswidrige Verpackungsverordnung auf den Weg gebracht wird, ist eine klare Absage zu erteilen. Nach zwei Jahren Zwangspfandchaos mit dramatischen Absatzeinbrüchen, gravierenden Marktverschiebungen und zahlreichen Arbeitsplatzverlusten braucht die Wirtschaft jetzt endlich Rechts- und Planungssicherheit und eine Verpackungsverordnung, die in allen Punkten dem europäischen Recht entspricht.
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