Kooperation für mehr Effizienz im Wettbewerb
EVG und VNG schließen neuen langfristigen Dienstleistungsvertrag
Erfurt/Leipzig (ots)
Die Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG), Erfurt, und die VNG - Verbundnetz Gas AG, Leipzig, haben einen neuen umfassenden Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Dies gaben die beiden Unternehmen heute bekannt.
Der Vertrag begann bereits am 1. Juli 2007 und folgte damit dem bisherigen, bereits seit 1994 laufenden Dienstleistungsabkommen. Nach dem neuen Vertrag wird die VNG weitere fünf Jahre die Wartung, Steuerung und Überwachung des rund 1.100 Kilometer Leitungen umfassenden EVG-Netzes sowie aller damit verbundenen Anlagen übernehmen. Zudem bearbeitet die VNG-Gruppe u. a. auch Fremdplanungsanfragen und übernimmt die Leitungsdokumentation sowie Maßnahmen rund um Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz.
Vertreter beider Unternehmen betonten anlässlich der Vertragsunterzeichnung: "Wir haben unsere langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit zu gegenseitigem Nutzen weiter intensiviert. Die vereinbarten Leistungen passen nunmehr optimal in einen Markt mit veränderten energiepolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen." Der Leistungsumfang genüge damit auch den wesentlich gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Effizienz.
Alle angebotenen Leistungen entsprechen dem neuesten Stand der Technik und sind damit ein Garant für die technische Zuverlässigkeit auch des EVG-Leitungssystems. Zudem haben die beiden Partner den Leistungsumfang mit dem neuen Vertrag wesentlich erweitert. So helfen z. B. die bei der VNG seit langem bewährten Verfahren wie die technische Zustandsanalyse und die Fernüberwachung der Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS), die technische Vorsorge zu verbessern, den Einsatz von Wartungs- und Sanierungsarbeiten optimal zu koordinieren und dabei auch noch erhebliche Kosten zu sparen. "Wir erreichen dadurch einen kostenoptimierten und hohen Standard für die technische Versorgungssicherheit. Davon profitieren vor allem unsere Kunden", sind sich die Vertragspartner einig.
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