Deutsche MasterCards von US-Urteil wegen Verstoßes gegen kalifornisches Wettbewerbsgesetz nicht betroffen
Frankfurt am Main (ots)
Die deutsche Kreditkartenorganisation MasterCard ist nicht von der aktuellen Rechtsprechung in den USA wegen der festgestellten Unrechtmäßigkeit von Karteninhabern in Rechnung gestellten Wechselkursgebühren betroffen. Nach dem gestrigen Urteil eines Gerichts in Kalifornien, USA, müssen die US-Kreditkartenorganisationen VISA und MasterCard an ihre Karteninhaber Millionen zurückzahlen, weil sie für Einkäufe und Zahlungen ihrer Kunden im Ausland Wechselkursgebühren erhoben haben. Damit sollen sie gegen die Wettbewerbsgesetze des Bundesstaates Kalifornien verstoßen haben. Entgegen aktueller Berichte hat der zuständige US-Richter die genaue Schadenssumme noch nicht festgesetzt. Die Kreditkartenorganisationen haben Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Da das Urteil von einem kalifornischen Gericht ausgesprochen wurde, haftet MasterCard International Inc., Purchase, USA nur für von kalifornischen Banken ausgegebene Karten, so dass die Schadenssumme begrenzt sein wird. Stärker betroffen ist die Kartenorganisation Visa. Diese hat ihr Head-Office in Kalifornien, so dass auf alle von US-Banken ausgegebene Visa-Karten der Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz angewendet werden kann.
Auf die deutschen MasterCard-Emittenten hat das Urteil keinerlei Einfluss: Auf Veranlassung von Jan A.M. Hendrikx, Vorsitzender der Geschäftsführung der EURO Kartensysteme und Board Member bei MasterCard International Inc., übernimmt nach den bei der Fusion zwischen Europay S.A. (EUROCARD) und MasterCard International getroffenen Vereinbarungen die europäische Kartenorganisation nicht die Haftung für Rechtsstreitigkeiten in den USA.
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