Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt
Swiss Life:
Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Arbeitnehmer
München (ots)
Die Neuregelung zur Erwerbsminderungsrente fordert vor allem die unter 40-jährigen in der privaten Vorsorge
Den Job wegen einer Krankheit aufgeben müssen - wer denkt mit 25 denn schon daran? Leider wird dieses Risiko von vielen weit unterschätzt. Mittlerweile muss jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus seinem Beruf aussteigen. Erhielten bisher alle Berufs- und Erwerbsunfähige eine Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung, ist dies künftig anders geregelt. Denn mit der im Januar diesen Jahres neu eingeführten Erwerbsminderungsrente haben Pflichtversicherte unter 40 Jahre keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Aber auch für die über 40-jährigen gibt es Änderungen. Fazit: Wer nicht frühzeitig private Vorsorge trifft, kann bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit schnell vor dem finanziellen Aus stehen. Die Schweizerische Rentenanstalt bietet hier mit ihrer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Schutz für den Ernstfall.
Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, trat zum 2. Januar 2001 das "Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" in Kraft. Danach werden die bisher von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese wird grundsätzlich nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Antragsteller täglich noch arbeiten kann. Unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung. Muss beispielsweise ein Ingenieur infolge einer Krankheit seine Tätigkeit aufgeben, kann ihm durchaus zugemutet werden, auch als Museumswächter zu arbeiten. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren worden sind. Können sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, erhalten sie - nach neuem Recht - die halbe Erwerbsminderungsrente. Für die täglichen Bedürfnisse des Lebens reichen die gesetzlichen Leistungen künftig wohl kaum.
"Spätestens jetzt sollte jeder seine finanzielle Absicherung überprüfen", rät Max Ochsenkühn, Marketingleiter von Swiss Life. Mit einem Mailing an die eigenen Kunden informierte kürzlich die Versicherung über die gesetzlichen Neuregelungen und die damit verbundenen finanziellen Einbußen im Ernstfall. Aber auch über die Möglichkeiten, die neu entstandenen Versorgungslücken zu schließen. "Wir haben durch diese Aktion großes Interesse für unsere Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) geweckt und konnten erfolgreiche Beratungsgespräche führen", so Ochsenkühn. "Dabei steht vor allem die Ausarbeitung eines individuellen Versorgungskonzepts im Vordergrund, welches ganz speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten ist". Der entscheidende Vorteil: Die sogenannte Lebensphasen-BUZ von Swiss Life ermöglicht den Kunden ein persönliches Risikomanagement. So kann bei Antragstellung eine leistungsfreie Zeit zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Bezug der Rente gewählt (Karenzzeit) und in einem Vertrag bis zu drei unterschiedliche BU-Renten vereinbart werden. Außerdem erhöhen sich Altersversorgung und Hinterbliebenenschutz selbst dann, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt ("Garantierte Leistungserhöhung durch steigende Beitragsbefreiung").
Für welchen Betrag ist eine BUZ bei der Swiss Life zu haben? Wenn sich beispielsweise ein kaufmännischer Angestellter bis zum seinem 60. Lebensjahr mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Mark absichern möchte, so zahlt er bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren um die 40 Mark, bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren ungefähr 54 Mark im Monat (Swiss Life Service-Center: Tel. 0180/ 318 00 00).
Private Vorsorge bedeutet auch Unabhängigkeit. Denn bei ausreichender Absicherung ist ein Versicherter im Falle einer Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen und muss somit nicht sofort einen unpassenden Job annehmen.
Weitere Informationen: Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt / Swiss Life Karin Stadler Leopoldstraße 8-10 80802 München Tel.: 089/38109-0 Fax: 089/38109-405 E-Mail: karin.stadler@swisslife.de
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