Private Altersvorsorge: Die Unterschrift kann warten - Vorsorgecheck
ist wichtiger
Schweizerische Rentenanstalt warnt vor überstürztem
Vertragsabschluss
München (ots)
Am 11. Mai wurde im Bundesrat die "Riester-Rente" verabschiedet. Sie ermöglicht ab 1. Januar 2001 den Aufbau einer staatlich geförderten privaten Zusatzrente. Welche Produkte unterstützt werden, entscheidet die neu eingesetzte Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV). Obwohl frühestens Ende Dezember die Zertifikate ausgegeben werden, werben viele Unternehmen heute schon für entsprechende Produkte. Die Schweizerische Rentenanstalt/Swiss Life, München, rät den Verbrauchern dagegen, nichts zu überstürzen und sich in aller Ruhe zu entscheiden. Denn wer bereits jetzt einen Vertrag für ein Altersvorsorge-Produkt abschließt, hat keine Gewissheit, ob dieses auch wirklich die "Riester-Kriterien" erfüllt und somit vom Staat gefördert wird. Außerdem ist fraglich, ob dabei auch die jeweilige Versorgungssituation des Einzelnen berücksichtigt ist.
Versorgungslücken werden immer größer
Trotz Rentenreform: Die Versorgungslücke eines jeden Versicherten bleibt nach wie vor bestehen und wird sogar noch größer. Fakt ist, dass künftige Rentner aus der gesetzlichen Alterskasse weniger zu erwarten haben. Im Idealfall liegt derzeit das Rentenniveau bei 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens - immer unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer über 45 Jahre Beiträge geleistet hat. Tatsächlich beträgt die durchschnittliche Regelaltersrente zur Zeit lediglich 41 Prozent. Künftig wird sie im Schnitt sogar nur noch 37 Prozent ausmachen, denn durch die Reform soll bis zum Jahr 2030 das Rentenniveau auf 67 Prozent absinken. "Wer auch im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss mehr denn je zusätzlich private Vorsorge treffen", empfiehlt Jürgen Strauß, Deutschlandchef von Swiss Life.
Zuschuss für die private Altersrente
Wer freiwillig fürs Alter vorsorgt, erhält mit Wirkung zum 1. Januar 2002 Unterstützung vom Staat. Gefördert werden aber nur diejenigen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind Angestellte, Arbeiter, auch Arbeitslose, Kindererziehende, Landwirte sowie versicherungspflichtige Selbständige. Alle anderen gehen leer aus. Bis zum Jahr 2008 steigen die förderungsfähigen Beiträge von anfänglich einem Prozent auf höchsten vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens eines Arbeitnehmers. Eile beim Vertragsabschluss ist jedoch keine geboten: Eine Förderung für das gesamte Jahr 2002 ist auch dann noch gewährleistet, wenn eine entsprechende Police erst Ende 2002 unterschrieben wird. Ausgezahlt wird der staatliche Zuschuss ohnehin erst im Frühjahr 2003.
Zertifikat ist kein Qualitätssiegel
Welche Produkte im einzelnen gefördert werden, regelt das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen. Demnach handelt es sich grundsätzlich um Rentenversicherungen, Bank- sowie Fondssparpläne. Damit diese vom Gesetzgeber auch anerkannt werden, sind die Kriterien der Produktgestaltung genau vorgegeben. Aber Vorsicht: Wenn voraussichtlich Ende des Jahres die neugeschaffene Zertifizierungsbehörde die Urkunden ausgibt, ist damit aber eine Qualitätsbeurteilung nicht verbunden. "Die Zertifikate sind keine Gütesiegel", betont Jürgen Strauß. "Demnach muss jeder selbst entscheiden, welches Produkt für seine Bedürfnisse das beste ist." Die Swiss Life empfiehlt daher den Verbrauchern, keine voreiligen Verträge abzuschließen, sondern in aller Ruhe auszuwählen und sich vor allem umfangreich beraten zu lassen. "Bei uns steht die ganzheitliche Beratung im Vordergrund. Das heißt, wir berücksichtigen die komplette Versorgungssituation des Einzelnen und richten sein privates Versicherungskonzept danach aus", fügt Strauß hinzu.
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