GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
ots.Audio: Wer zahlt bei Sturmschäden? - Tipps für alle, bei denen Tief "Joachim" zugeschlagen hat
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Berlin (ots)
Beitrag: 1:50 Minuten
Anmoderationsvorschlag: Kaputte Autos, umgeknickte Bäume, abgedeckte Häuserdächer: Tief Joachim hat mit Windgeschwindigkeiten in Orkanstärke jede Menge Schaden angerichtet. Was Betroffene jetzt sofort tun müssen, verrät uns Uwe Hohmeyer.
Sprecher: Rund 85 Prozent der deutschen Hausbesitzer sind gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie sind also schon mal auf der sicheren Seite, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
O-Ton 1 (Christian Lübke, 0:17 Min.): "Die Versicherung leistet vollen Umfang für alles, was am Haus wiederhergestellt werden muss. Also wenn die Ziegel abgetragen werden, dann beauftragen Sie in Zusammenarbeit mit dem Versicherer ein Handwerksunternehmen. Die stellen dann eben das Haus in dem ursprünglichen Zustand wieder her. Und diese Kosten übernimmt eben der Versicherer."
Sprecher: Wenn also Tief "Joachim" über Ihr Haus hinweggefegt ist und beispielsweise Fenster zerstört oder Dachziegel abgedeckt hat, sollten Sie diese Schäden unverzüglich Ihrer Versicherung melden.
O-Ton 2 (Christian Lübke, 0:27 Min.): "Rufen Sie beim Versicherer an, informieren Sie sich bei ihm, er nimmt Sie an der Hand und sagt, wie die nächsten Schritte abgehen müssen, er informiert Sie darüber, was Sie als Nächstes zu tun haben. Ganz wichtig ist: Schmeißen Sie nicht immer alles gleich weg, was durch Feuchte durchnässt ist, denn Sie müssen am Ende den Schaden auch wieder dokumentieren. Das heißt, der Sachbearbeiter auf der anderen Seite beim Versicherungsunternehmen muss wissen, was ist bei Ihnen kaputtgegangen. Und wenn Sie schon alles entsorgt haben, fällt Ihnen das natürlich relativ schwierig."
Sprecher: Danach kann dann auch sofort der Handwerker angerufen und zum Reparieren bestellt werden, denn Sie müssen auf jeden Fall auch...
O-Ton 3 (Christian Lübke, 0:16 Min.): "... so steht es in Ihren Verträgen drin, Schaden von Ihrem Gebäude abwenden. Also wenn hier zum Beispiel, jetzt übertreiben wir mal wirklich, Fenster, alles offen ist, das Dach abgetragen und es regnet weiterhin rein, dann müssen Sie hier agieren und dürfen sogar auch einen Handwerksbetrieb beauftragen, der das notdürftig repariert."
Sprecher: Und falls Sie sich Sorgen um Ihr draußen geparktes Auto machen sollten: Diese Schäden übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung.
O-Ton 4 (Christian Lübke, 0:15 Min.): "Hier gilt das Gleiche wie bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung: Die zahlt ab Windstärke acht, das sind so 63 Stundenkilometer an Windgeschwindigkeiten. Dann bekommt man also hier auch den Schaden ersetzt, wenn der Baum eben das Auto, die Karosserie oder die Fensterscheiben zerstört."
Abmoderationsvorschlag: Mehr Infos rund ums Thema "Sturmschäden" finden Sie im Internet unter www.klipp-und-klar.de. Erster Ansprecherpartner ist aber auf jeden Fall direkt Ihre Versicherung.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Christian Lübke
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