GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Schäden in der Silvesternacht - Was Versicherungen abdecken
Berlin (ots)
Ob brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche oder beschädigte Autos durch Feuerwerkskörper - es kommt immer wieder zu Sachschäden in der Silvesternacht. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen.
Wenn etwas passiert: Welche Versicherung hilft?
- Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. - Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. - Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. - Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. - Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.
Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.
- Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden. - Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18:00 bis 7:00 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. - Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten. - Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern. - Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.
Weitere Informationen und einen Podcast finden Sie auf gdv.de oder direkt unter folgendem Link.
Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gdv_de
Pressekontakt:
Alina Schön
Tel.: 030 / 20 20 - 5113
E-Mail: a.schoen@gdv.de
Original-Content von: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell