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Rosenmontag in Deutschland: Vorsicht wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht

Berlin (ots)

Immer wieder kommt es an den närrischen Tagen zu
mehr oder minder schweren Unfällen. Besondere Vorsicht ist bei den
Rosenmontagsumzügen geboten, wenn hunderttausende Schaulustige dicht
gedrängt am Straßenrand stehen. Nach Angaben der Deutschen
Versicherer können die Veranstalter von Rosenmontagsumzügen die
Mitglieder des Festkomitees mit einer
Veranstalter-Haftpflichtversicherung für ihre Haftung aus der Leitung
und Überwachung der Veranstaltung versichert werden. Versichert sind
auch Schäden, die durch das Werfen von bestimmten, vorher genehmigten
kleinen Gegenständen (z.B. einzelne Bonbons oder Pralinen) in die
Menge entstehen. Für die Zugteilnehmer selbst schließt der
Veranstalter in der Regel eine Berufsunfallversicherung ab.
Die teilnehmenden Karnevalsgesellschaften können für sich eine
Vereins-Haftpflichtversicherung abschließen. Am Zug teilnehmende
Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt.
Aber auch die Zuschauer haften für Schäden, die sie verursachen. Bei
Schadenersatzansprüchen kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf.
Sich selbst können Zuschauer mit einer privaten Unfallversicherung
absichern.
Wer ausgelassen feiern möchte und dabei nicht auf alkoholische
Getränke verzichten will, sollte auf jeden Fall sein Auto stehen
lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und
Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Regress des
Kfz-Haftpflichtversicherers oder die Leistungsfreiheit des
Kaskoversicherers.
Ansprechpartner: 
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 
Frau Katrin Rueter de Escoba - 030-2020-5183

Original-Content von: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell

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