Pressemitteilung Markenverband: BGH grenzt Verantwortungsbereiche ab: Unternehmerisches Risiko der Händler darf nicht auf Hersteller abgewälzt werden
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Anbei erhalten Sie die aktuelle Pressemitteilung des Markenverbandes zu der Thematik "BGH grenzt Verantwortungsbereiche ab: Unternehmerisches Risiko der Händler darf nicht auf Hersteller abgewälzt werden".
BGH-Urteil stärkt Anzapfverbot im EDEKA-Konditionenverfahren
Berlin, 23.01.2018. Mit seiner aktuellen Entscheidung zur Rechtsbeschwerde im EDEKA-Konditionenverfahren setzt der BGH ein positives Signal für ein faires Miteinander in den Wertschöpfungsketten zwischen Herstellern und Handel. Der BGH hat mit dieser Entscheidung nicht nur eine unzutreffende Einzelfallentscheidung des OLG Düsseldorf korrigiert, sondern weit über den Fall hinaus zur Klärung der Grenzen des Anzapfverbots beigetragen.
"Die heutige Entscheidung ist eine sehr gute Nachricht für alle Marken- hersteller. Damit werden sie davor geschützt, dass der Handel seine unternehmerischen Risiken einfach auf die Hersteller verlagert. In letzter Konsequenz können Hersteller jetzt weder zu Jubiläumsvergütungen, noch zur finanziellen Beteiligung an Filialmodernisierungen gezwungen werden", sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V. Er ergänzt: "Jetzt herrscht Klarheit, dass Handelsforderungen in bestehenden Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Herstellern und Handel nicht gerechtfertigt sind, wenn ihnen keine Gegenleistung gegenübersteht. Sogar die Aufforderung zu solchen Handelsforderungen ist nicht statthaft."
Nach dieser Zäsur müssen jetzt weitere Schritte folgen: Das BKartA ist aufgerufen, das Anzapfverbot konsequent anzuwenden und Missbrauch von Nachfragemacht abzustellen. Zunehmende Bedeutung erlangt daneben die europäische Ebene. Und angesichts der zunehmenden Bedeutung europäischer Händlerallianzen reicht eine rein nationale Lösung, wie sie der BGH jetzt aufgezeigt hat, nicht mehr aus. Erforderlich ist vielmehr, den Missbrauch von Nachfragemacht auch europäisch effektiv zu begegnen.
Ansprechpartner:
Dr. Andreas Gayk
Leiter Vertriebspolitik / Handelsbeziehungen
Tel.: 030 / 20 61 68 30
E-Mail: a.gayk@markenverband.de
Der 1903 in Berlin gegründete Markenverband ist die Spitzenorganisation der deutschen Markenwirtschaft. Die Mitglieder stehen für einen Markenumsatz im Konsumgüterbereich von über 300 Mrd. Euro und im Dienstleitungsbereich von ca. 200 Mrd. Euro in Deutschland. Der Markenverband ist damit der größte Verband dieser Art in Europa. Die Mitgliedsunternehmen stammen u. a. aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel, Mode und Textil, pharmazeutische Produkte und Dienstleistungen. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen aller Größenordnungen, vom Mittelstand bis zu internationalen Konzernen, wie August Storck, Beiersdorf, Hugo Boss, Coca-Cola, Deutsche Bank, Deutsche Post, Falke, Dr. Doerr Feinkost, Miele, Nestlé, Procter & Gamble, Dr. Oetker, Schamel Meerrettich, WMF und viele andere renommierte Firmen.