BGH nimmt Internet-Auktionshäuser in die Verantwortung
Markenverband begrüßt Grundsatzentscheidung
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Wiesbaden (ots)
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Der Markenverband als Sprecher der Markenartikelwirtschaft in Deutschland, dem auch zahlreiche Unternehmen aus dem Luxussegment angehören, begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Grenzen von Plagiatversteigerungen im Internet. In ihrer Entscheidung haben die Richter klargestellt, daß auch die Betreiber einer virtuellen Auktions-Plattform für die dort durch Dritte angebotenen Markenimitate in die Verantwortung genommen werden können.
Der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Horst Prießnitz: "Das ist ein Durchbruch. Der vom BGH nunmehr entschiedene Sachverhalt war dem Markenverband schon lange ein Dorn im Auge. Hieran konnte auch die Tatsache nichts ändern, daß die Produkte als Plagiate gekennzeichnet waren". Die MarkenIndustrie ist in ihren Bemühungen, den massenhaften Vertrieb von Nachahmungen und Fälschungen im Internet auf rechtlichem Wege einzudämmen, lange nicht durchgedrungen, deswegen betrachtet der Markenverband das Urteil als richtungweisend.
Prießnitz: "Ferner halten wir es für richtig, daß die Plattformbetreiber zukünftig entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen Markenverletzungen zu treffen haben und sich nicht mehr, wie bislang geschehen, hinter einer Haftungsprivilegierung nach dem Pontius-Pilatus-Prinzip verstecken können. Das ist nicht nur sachgerecht, sondern aus Sicht der geschädigten Verbraucher und Rechteinhaber auch notwendig; bislang haben die Auktionshäuser zwar an rechtswidrigen Angeboten kräftig mitverdient, die Leidtragenden aber bei der Rechtsverfolgung oder mit der minderwertigen Ware im Regen stehen lassen".
Ansprechpartner:
Horst Prießnitz Hauptgeschäftsführer Tel.: 0611 - 58 67 10
Christopher Scholz Geschäftsführer Recht Tel.: 0611 - 58 67 30
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