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BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BVR fordert weitere steuerliche Entlastungen für den Mittelstand

Duisburg/Bonn (ots)

Genossenschaftsbanken ziehen sich nicht aus dem  
   Mittelstandsgeschäft zurück
Auch kleine Unternehmen müssen auf Multimedia-Zug
   aufspringen
Weitere steuerliche Entlastungen für den Mittelstand forderte Dr.
Bernd Rodewald, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), in seiner Rede an der
Universität Duisburg. Die Reform der Unternehmensbesteuerung sei zwar
ein richtiger Schritt, der die Wirtschaft beleben werde. Aber nach
wie vor würden kleinere und mittlere Unternehmen eklatant
benachteiligt. Rodewald betonte, dass die Genossenschaftsbanken sich
nicht aus dem Mittelstandsgeschäft zurückzögen. "Wir sind uns unserer
Verantwortung bewusst." Dies unterstrichen folgende Zahlen: Der
Marktanteil der Volksbanken und Raiffeisenbanken im
Förderkreditgeschäft liege zum Teil bei fast 50 Prozent. Während die
Großbanken sich immer mehr aus den Mittelstandsprogrammen
zurückzögen, stiege der Anteil der Genossenschaftsbanken und der
Sparkassen deutlich an. Rodewald forderte aber auch kleinere
Unternehmen auf, auf den fahrenden Multimedia-Zug aufzuspringen. Erst
20 bis 25 Prozent der mittelständischen Unternehmen seien im
E-Commerce aktiv. Dies sei zu wenig, betonte Rodewald. Offenbar gehe
über die Hälfte des deutschen Mittelstandes davon aus, nicht vom
E-Commerce betroffen zu sein bzw. keine Vorteile davon zu haben. Dies
sei falsch.
Mittelstand kein Globalisierungsopfer
"Die vielerorts beschworene Formel, dass sich im Zeitalter der
Globalisierung und ,Fusionitis' nur die großen Unternehmen
durchsetzten, ist nicht korrekt,"  so Rodewald. Gerade der neue Markt
zeige, wie kleine Unternehmen unbewegliche große Konzerne vor sich
hertrieben. Allerdings gebe es in vielen traditionellen Bereichen
Schwächen. Hier säßen Mittelständler vor dem Internet wie das
Kaninchen vor der Schlange. Jetzt müssten alle mittelständischen
Unternehmer ihre Skepsis vor dem Netz der Netze ablegen. Zumindest
die eigene Website zähle im multimedialen Zeitalter zur
Mindestausstattung jedes Unternehmens.
Steuern zu hoch
Trotz der Unternehmenssteuerreform sei die Belastung des
Mittelstandes in Deutschland zu hoch, so Rodewald. Über 80 Prozent
des Mittelstandes bestehe aus Personenunternehmen.
Kapitalgesellschaften seien die Ausnahme. Aber nur diese
Kapitalgesellschaften kämen ab dem Jahr 2001 in den Genuss des massiv
auf einheitlich 25 Prozent gesenkten Körperschaftsteuertarifs.
Personengesellschaften und Einzelunternehmer müssten weiterhin die
Gewinne aus ihren Unternehmen mit dem individuellen
Einkommensteuersatz versteuern. Die Absenkung des
Einkommensteuertarifs bis zum Jahr 2005 auf einen Höchstsatz von 42
Prozent komme auch ihnen zugute. Dies beseitige aber die Spreizung
zwischen der steuerlichen Belastung einer Kapitalgesellschaft und
derjenigen einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens
nicht. Während in der Regel größere Kapitalgesellschaften eine
Belastung von 39 Prozent ertragen müssten, ergäben sich für die
tendenziell kleineren Personengesellschaften oder Einzelunternehmen
eine Maximalbelastung von 51 Prozent. Die Rechtsform verursache eine
nicht tragbare Differenz von 13 Prozentpunkten, so Rodewald. Nach der
Tarifreform im Jahr 2005 betrage die Differenz immer noch etwa 6
Prozentpunkte.
Auch bei einem Verkauf des Unternehmens werde der Mittelstand
steuerlich benachteiligt. Hier bliebe im Höchstfall ein Betrag von
max. 100.000 D-Mark steuerfrei. Dies behindere den anstehenden
Generationenwechsel im Mittelstand, warnte Rodewald.
Kapitalgesellschaften mit ihrem teilweise erheblichen
Beteiligungsbesitz könnten Anteile steuerfrei in unbegrenztem Umfang
veräußern.
Bankinterne Ratings verhindern eine Benachteiligung des
Mittelstandes
Nochmals betonte Rodewald, dass nur bankinterne Ratings eine
Benachteiligung des deutschen Mittelstandes verhinderten. "Die
deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Forderung der
EU-Kommission, der Bundesregierung, des Bundestages sowie des
Bundesrates, neben den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
geforderten externen Ratings auch bankinterne Ratings zuzulassen", so
Rodewald. Kleinere Firmenkunden könnten sich im Gegensatz zu großen
Unternehmen keine Bonitätsüberprüfungen durch externe Ratingagenturen
leisten. Mittelständische Firmenkunden dürften keinesfalls aufgrund
fehlender externer Ratings von günstigeren
Eigenkapitalanrechnungsfaktoren ausgeschlossen werden. Andernfalls
müssten sie zukünftig höhere Kreditzinsen zahlen. Auch die
Kreditgenossenschaften und Sparkassen, die sich auf mittelständische
Unternehmen konzentrierten, würden dann in ihrer Wettbewerbsposition
geschwächt. Bankinterne Ratings hätten dagegen den Vorteil, dass sie
auf Informationen über den Kreditnehmer aus jahrelangen,
partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen basierten, zu denen externe
Ratingagenturen keinen Zugang hätten, so Rodewald.

Rückfragen bitte an:

BVR-Pressetelle
Tel.: 0228/509274

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell

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