BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR fordert weitere steuerliche Entlastungen für den Mittelstand
Duisburg/Bonn (ots)
Genossenschaftsbanken ziehen sich nicht aus dem Mittelstandsgeschäft zurück
Auch kleine Unternehmen müssen auf Multimedia-Zug aufspringen
Weitere steuerliche Entlastungen für den Mittelstand forderte Dr. Bernd Rodewald, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), in seiner Rede an der Universität Duisburg. Die Reform der Unternehmensbesteuerung sei zwar ein richtiger Schritt, der die Wirtschaft beleben werde. Aber nach wie vor würden kleinere und mittlere Unternehmen eklatant benachteiligt. Rodewald betonte, dass die Genossenschaftsbanken sich nicht aus dem Mittelstandsgeschäft zurückzögen. "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst." Dies unterstrichen folgende Zahlen: Der Marktanteil der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Förderkreditgeschäft liege zum Teil bei fast 50 Prozent. Während die Großbanken sich immer mehr aus den Mittelstandsprogrammen zurückzögen, stiege der Anteil der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen deutlich an. Rodewald forderte aber auch kleinere Unternehmen auf, auf den fahrenden Multimedia-Zug aufzuspringen. Erst 20 bis 25 Prozent der mittelständischen Unternehmen seien im E-Commerce aktiv. Dies sei zu wenig, betonte Rodewald. Offenbar gehe über die Hälfte des deutschen Mittelstandes davon aus, nicht vom E-Commerce betroffen zu sein bzw. keine Vorteile davon zu haben. Dies sei falsch.
Mittelstand kein Globalisierungsopfer
"Die vielerorts beschworene Formel, dass sich im Zeitalter der Globalisierung und ,Fusionitis' nur die großen Unternehmen durchsetzten, ist nicht korrekt," so Rodewald. Gerade der neue Markt zeige, wie kleine Unternehmen unbewegliche große Konzerne vor sich hertrieben. Allerdings gebe es in vielen traditionellen Bereichen Schwächen. Hier säßen Mittelständler vor dem Internet wie das Kaninchen vor der Schlange. Jetzt müssten alle mittelständischen Unternehmer ihre Skepsis vor dem Netz der Netze ablegen. Zumindest die eigene Website zähle im multimedialen Zeitalter zur Mindestausstattung jedes Unternehmens.
Steuern zu hoch
Trotz der Unternehmenssteuerreform sei die Belastung des Mittelstandes in Deutschland zu hoch, so Rodewald. Über 80 Prozent des Mittelstandes bestehe aus Personenunternehmen. Kapitalgesellschaften seien die Ausnahme. Aber nur diese Kapitalgesellschaften kämen ab dem Jahr 2001 in den Genuss des massiv auf einheitlich 25 Prozent gesenkten Körperschaftsteuertarifs. Personengesellschaften und Einzelunternehmer müssten weiterhin die Gewinne aus ihren Unternehmen mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Die Absenkung des Einkommensteuertarifs bis zum Jahr 2005 auf einen Höchstsatz von 42 Prozent komme auch ihnen zugute. Dies beseitige aber die Spreizung zwischen der steuerlichen Belastung einer Kapitalgesellschaft und derjenigen einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens nicht. Während in der Regel größere Kapitalgesellschaften eine Belastung von 39 Prozent ertragen müssten, ergäben sich für die tendenziell kleineren Personengesellschaften oder Einzelunternehmen eine Maximalbelastung von 51 Prozent. Die Rechtsform verursache eine nicht tragbare Differenz von 13 Prozentpunkten, so Rodewald. Nach der Tarifreform im Jahr 2005 betrage die Differenz immer noch etwa 6 Prozentpunkte.
Auch bei einem Verkauf des Unternehmens werde der Mittelstand steuerlich benachteiligt. Hier bliebe im Höchstfall ein Betrag von max. 100.000 D-Mark steuerfrei. Dies behindere den anstehenden Generationenwechsel im Mittelstand, warnte Rodewald. Kapitalgesellschaften mit ihrem teilweise erheblichen Beteiligungsbesitz könnten Anteile steuerfrei in unbegrenztem Umfang veräußern.
Bankinterne Ratings verhindern eine Benachteiligung des Mittelstandes
Nochmals betonte Rodewald, dass nur bankinterne Ratings eine Benachteiligung des deutschen Mittelstandes verhinderten. "Die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Forderung der EU-Kommission, der Bundesregierung, des Bundestages sowie des Bundesrates, neben den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht geforderten externen Ratings auch bankinterne Ratings zuzulassen", so Rodewald. Kleinere Firmenkunden könnten sich im Gegensatz zu großen Unternehmen keine Bonitätsüberprüfungen durch externe Ratingagenturen leisten. Mittelständische Firmenkunden dürften keinesfalls aufgrund fehlender externer Ratings von günstigeren Eigenkapitalanrechnungsfaktoren ausgeschlossen werden. Andernfalls müssten sie zukünftig höhere Kreditzinsen zahlen. Auch die Kreditgenossenschaften und Sparkassen, die sich auf mittelständische Unternehmen konzentrierten, würden dann in ihrer Wettbewerbsposition geschwächt. Bankinterne Ratings hätten dagegen den Vorteil, dass sie auf Informationen über den Kreditnehmer aus jahrelangen, partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen basierten, zu denen externe Ratingagenturen keinen Zugang hätten, so Rodewald.
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