BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR-Vorstand Gerhard Hofmann zum Referentenentwurf des Risikoreduzierungsgesetzes
Berlin (ots)
Den Referentenentwurf des Risikoreduzierungsgesetzes kommentiert Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wie folgt:
"Mit dem Risikoreduzierungsgesetz setzt Deutschland einige europäische Vorgaben aus dem EU-Bankenpaket um. Wir freuen uns, dass das Bundesfinanzministerium beim Thema Proportionalität seine nationalen Spielräume nutzen und 5 Milliarden Euro Bilanzsumme als zentrales Abgrenzungskriterium für regulatorische Erleichterungen einführen will. Dies wird zu Entlastungen vieler Genossenschaftsbanken im administrativen Bereich führen. Für diese Institute werden beispielsweise Offenlegungsanforderungen auf Kernangaben reduziert. Die betroffenen Banken erhalten ein Wahlrecht zur Nutzung einer vereinfachten, aber konservativ kalibrierten strukturellen Liquiditätsquote (sNFSR). Schließlich sollen erstmals Meldeanforderungen reduziert werden, wobei die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Mandat erhalten hat, die diesbezüglichen Kosten für kleine, nicht komplexe Institute um mindestens 10 Prozent zu senken. Es ist in der weiteren Folge natürlich darauf zu achten, dass EBA ihren Auftrag auch erfüllt. Die europäischen und nun national vorgeschlagenen Maßnahmen sind angemessen. In der Tat muss eine gute Bankenregulierung in Europa künftig mehr sinnvolle Differenzierungen erlauben als bisher. Umso bedauerlicher ist es vor diesem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bisherige Freistellung von nicht-bedeutenden Instituten bei der Identifizierung von sogenannten Risikoträgern aufgeben möchte. Dadurch würden gerade für kleine Institute erhebliche Mehrbelastungen in der täglichen Bankpraxis entstehen. In Bezug auf die Eigenmittelzielkennziffer sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf kleine und nicht-komplexe Institute. Insbesondere sollte die Konsistenz der nationalen Regelungen zur Eigenmittelzielkennziffer zur Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) verbessert werden, um ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Bankenunion zu gewährleisten."
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