SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse
Siemens-Betriebskrankenkasse akzeptiert RSA-Urteil nicht
München (ots)
Als Belastung für die aktuellen Reformpläne zum RSA wertete der Vorstandsvorsitzende der Siemens-Betriebskrankenkasse, Hans Wehrberger, den Urteilspruch des Landessozialgerichts NRW zum Risikostrukturausgleich. "Das Urteil sanktioniert eine riesen Schlamperei bei den Krankenkassen." Das Gericht akzeptiert Fehlerquoten in den Daten von 5 v.H. und mehr als rechtlich akzeptabel für die Durchführung eines Ausgleichs, bei dem jährlich über 24 Mrd. DM bewegt werden. Mit anderen Worten: Wenn jährlich über 1 Mrd. DM falsch verteilt werden, d.h. seit Einführung des RSA über 7 Mrd. beim falschen Empfänger landen, dann ist dies rechtlich unbedeutend. Wehrberger hofft, dass das Landessozialgericht Bayern bzw. das Bundessozialgericht eine solche Ansicht korrigiert."
Zum Hintergrund: Das LSG NRW hat gestern die Klagen der Siemens-Betriebskrankenkasse, der Techniker-Krankenkasse und 3 weiterer BKKn gegen den Risikostrukturausgleich teilweise zurückgewiesen. Dennoch gelang ein wichtiger Teilerfolg: Das Gericht hob die Zahlungsbescheide für 1994 auf und verpflichtete das Bundesversicherungsamt zur Neuberechnung. Es wurde auch anerkannt, dass die Stichproben, d.h. damit eine wesentliche Berechnungsgrundlage des RSA, nicht den statistischen Anforderungen genügen. Offen bleibt, wie dies verbessert wird ! Die Siemens-Betriebskrankenkasse hatte u.a. geltend gemacht, dass die Datengrundlagen (Anzahl der von den Kassen gemeldeten Versicherten) mangelhaft seien und deshalb die entsprechenden Ausgleichszahlungen rechtswidrig seien. Dies sah das Gericht anders. Das Bundesversicherungsamt, die Behörde die die Umverteilung der 24 Mrd. zwischen den Kassen vornimmt, müsse sich auf die Datenmeldungen der Kassen verlassen und müsse sie nicht selber nachprüfen. Die Berechnungsmethoden seien zwar statistisch angreifbar, aber dies sei rechtlich irrelevant. Fehlerquoten von 5 v.H. und mehr in den Datengrundlagen seien beim RSA akzeptabel.
"Das Gericht hat nach dem Motto geurteilt: Was nicht sein darf, Körperschaften machen keine Fehler, ist nicht." Für die Krankenkassen ist dies ein Freibrief zur schlampigen Datenerfassung zum eigenen Vorteil. Wenn schlampig ermittelte Zahlen noch nicht mal überprüft werden, geschweige denn die Meldung falscher Zahlen Konsequenzen hat, warum dann so genau hinschauen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Reformpläne der Bundesregierung zum RSA ist dies inakzeptabel, da bei den vorgeschlagenen Änderungen die Datenmeldungen der Krankenkassen noch viel wichtiger, d.h. finanziell noch ausschlaggebender werden. Nach diesem Urteil wird ein neuer RSA nicht zur Verbesserung der Versorgung kranker Menschen, sondern zu einer total ungerechten Verschiebung des Finanzbedarfs der Krankenkassen führen und in einem Datenchaos münden.
Wehrberger kündigte an, in Revision zu gehen. Gleichzeitig appelliert er an den Gesetzgeber die aktuellen Pläne nochmals zu überdenken und mit einer grundsätzlichen Reform der GKV zu verknüpfen. Nur eine Reform an "Haupt und Gliedern" macht Sinn!
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