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SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse

Siemens Betriebskrankenkasse (SBK): Vorreiter bei Europaleistungen

München (ots)

Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) ist die
erste Krankenkasse, der das BVA eine europäische Satzungsregelung
genehmigt hat. Ihr bedeutungsvoller Inhalt: Die Versicherten können
im Rahmen der Kostenerstattung bei allen Leistungsanbietern in der
Europäischen Union sich medizinisch versorgen lassen. Das BVA hat
allerdings eine bedeutende Einschränkung verfügt: Nur die
Versicherten können EU-Leistungen abrechnen, die in Deutschland nach
§ 13 Abs. 2 Buch V des Sozialgesetzbuches das nationale Recht zur
Kostenerstattung besitzen. Pflichtversicherte sind so gut wie
ausgeschlossen.
Dagegen jedoch klagt die Krankenkasse im Interesse ihrer Kunden
vor dem Sozialgericht München. Sie will die Kostenerstattung auch für
Pflichtversicherte erreichen.
Dabei hat sich die Siemens BKK abgesichert, damit sie nicht in
finanzielle Bedrängnis kommen kann: Anspruch auf Erstattung besteht
nur in der Höhe der Vergütung, die in Deutschland im Rahmen der
Sachleistung bezahlt würde, jedoch nur in Höhe der tatsächlichen
Kosten. Ein Abschlag von fünf Prozent - mindestens 5 und höchstens 55
DM - soll die höheren Verwaltungskosten finanzieren, ebenso die
fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die SBK ist deutschlandweit die erste Kasse, die eine solche an
den Grundsätzen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom
28. April 1998 (Kohll/Decker) orientierte Regelung einführt. Sie
nimmt damit, wie in weiteren beispielgebenden Fällen, eine führende
Position ein und kann als erste Kasse flächendeckend und umfassend
europaweit Krankenversicherungsschutz nach den Grundsätzen ihrer
eigenen Satzung anbieten.
Die von der SBK verfolgte Strategie ermöglicht zukünftig mehr
Markt und Wettbewerb im Gesundheitswesen und damit mehr
Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei Beibehaltung des Prinzips der
Solidarität.
Die Einführung dieser Regelung ist nur ein erster Schritt einer
Reihe von weiteren Maßnahmen, die die SBK europaweit anstrebt.
  • Kassenindividueller Vertragsabschluss mit europäischen Leistungserbringern und eine EU-Krankenversichertenkarte.
  • Zeitlich unbegrenzte Mitgliedschaft bei der jeweiligen deutschen Krankenkasse, wenn sich der Versicherte längere Zeit oder dauerhaft privat oder beruflich in EU-Staaten aufhält.
  • Kooperation mit europäischen Kassen und Gesundheitssystemen.
  • Inanspruchnahme von europäischen Versandapotheken und Online-Bestellungen von Arzneien und Hilfsmitteln bei Leistungserbringern in allen EU-Mitgliedsländern.
Verantwortlich in Sachen der Presse:
Dr. Hans Unterhuber
SBK, Siemens-Betriebskrankenkasse
Putzbrunner Str. 93, 81739 München
Telefon 089 / 627 00 272
Mobil   0173-3618611
Telefax 089 / 627 00 450 
hans.unterhuber@sbk.org

Original-Content von: SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse, übermittelt durch news aktuell

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