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SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse

Bundessozialgericht bestätigt Kritik der SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) am Risikostrukturausgleich (RSA)

München (ots)

Das oberste Sozialgericht gab bei seinem Urteil
zum Risikostrukturausgleich (RSA) vom 24.01.03 deutliche Hinweise an
den Gesetzgeber: Der RSA müsse einfacher und transparenter werden.
Schon bei den zwischenzeitlich eingeleiteten Reformen (DMP und
Risikopool) habe das Gericht größte Bedenken, ob diese erfolgreich
sein können. Trotzdem hatte das Bundessozialgericht die Klagen der
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) gegen den RSA abgewiesen.
Tragender Grund: Bei einer solch komplexen Materie dürften der
Gesetzgeber und die vollziehende Behörde zunächst Erfahrungen
sammeln.
"Auch wenn das Bundessozialgericht unseren Klagen nicht
stattgegeben hat - schon jetzt ist klar, dass der Gesetzgeber beim
Risikostrukturausgleich eine andere Richtung einschlagen muss", das
ist das Fazit von Dr. Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der SBK, zu
den Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum RSA.
Die SBK hatte gegen die Jahresausgleiche 1994 bis 1997 geklagt, da
die Datengrundlagen für die Durchführung unzureichend seien. Das
Bundessozialgericht hat anerkannt, dass die Datenlage in den
Anfangsjahren des RSA äußerst mangelhaft war. Trotzdem, Gesetzgeber
und durchführende Behörden dürften lernen. Anders sei ein solches
Verfahren nicht einzuführen. Gleichzeitig bestätigte das Gericht das
Vorgehen der SBK. Insbesondere die Initiativen der SBK hätten dazu
geführt, dass überhaupt etwas verbessert worden sei. Äußerst
bedeutsam sind die Hinweise des Bundessozialgerichts an den
Gesetzgeber. Zukünftige Reformen des RSA müßten die Transparenz und
insbesondere die Akzeptanz bei den Zahlerkassen erhöhen. Diese leide,
wenn Zahlerkassen höhere Beitragssätze verlangen müßten als mit ihnen
konkurrierende Empfängerkassen. In der mündlichen Verhandlung hat das
Gericht größte Bedenken geäußert, ob die aktuellen RSA-Änderungen,
das heißt die Einbeziehung der Disease-Management-Programme und der
Risikopool, rechtlich einwandfrei umsetzbar seien.
"Es ist erfreulich, mit welcher Deutlichkeit das
Bundessozialgericht den Befürwortern einer noch weiteren
`Verfeinerung´, die nur zu noch mehr Komplexität führt, eine Absage
erteilt hat. Denjenigen, die sich jetzt darüber freuen, dass die
Klagen abgewiesen wurden, wird das Urteil noch schwer im Magen
liegen!", so das abschließende Urteil von Frau Dr. Demmler.
Über die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) Die SBK
(Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine gesetzliche
Krankenversicherung mit einer über 90jährigen Tradition. Seit 1999
können alle Interessierten Mitglied werden. Zusätzlich zum kompletten
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als modernes Dienstleistungsunternehmen bei dem der Mensch im
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Bundesgebiet betreut die SBK ihre Versicherten kompetent, kundennah
und individuell. Die SBK zeichnet sich durch einen umfassenden
Gesundheitsservice aus, der nicht nur beim Gesundwerden, sondern auch
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Weitere Informationen erhalten Sie bei:
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse Yalcin Kacmaz Putzbrunner Straße 93
81739 München Tel.: 089/62700-510 Mail: 089/62700-444 
Yalcin.kacmaz@sbk.org <mailto:Yalcin.kacmaz@sbk.org> www.sbk.org
INTERFACE COMMUNICATIONS GmbH Martina Guckeisen Fürstenrieder Str. 61
80686 München Tel.: 089/99 83 90-410 Fax: 089/89 99 83 90-401 
m.guckeisen@interface-communications.de
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