SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse
Bundessozialgericht bestätigt Kritik der SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) am Risikostrukturausgleich (RSA)
München (ots)
Das oberste Sozialgericht gab bei seinem Urteil zum Risikostrukturausgleich (RSA) vom 24.01.03 deutliche Hinweise an den Gesetzgeber: Der RSA müsse einfacher und transparenter werden. Schon bei den zwischenzeitlich eingeleiteten Reformen (DMP und Risikopool) habe das Gericht größte Bedenken, ob diese erfolgreich sein können. Trotzdem hatte das Bundessozialgericht die Klagen der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) gegen den RSA abgewiesen. Tragender Grund: Bei einer solch komplexen Materie dürften der Gesetzgeber und die vollziehende Behörde zunächst Erfahrungen sammeln.
"Auch wenn das Bundessozialgericht unseren Klagen nicht stattgegeben hat - schon jetzt ist klar, dass der Gesetzgeber beim Risikostrukturausgleich eine andere Richtung einschlagen muss", das ist das Fazit von Dr. Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der SBK, zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum RSA.
Die SBK hatte gegen die Jahresausgleiche 1994 bis 1997 geklagt, da die Datengrundlagen für die Durchführung unzureichend seien. Das Bundessozialgericht hat anerkannt, dass die Datenlage in den Anfangsjahren des RSA äußerst mangelhaft war. Trotzdem, Gesetzgeber und durchführende Behörden dürften lernen. Anders sei ein solches Verfahren nicht einzuführen. Gleichzeitig bestätigte das Gericht das Vorgehen der SBK. Insbesondere die Initiativen der SBK hätten dazu geführt, dass überhaupt etwas verbessert worden sei. Äußerst bedeutsam sind die Hinweise des Bundessozialgerichts an den Gesetzgeber. Zukünftige Reformen des RSA müßten die Transparenz und insbesondere die Akzeptanz bei den Zahlerkassen erhöhen. Diese leide, wenn Zahlerkassen höhere Beitragssätze verlangen müßten als mit ihnen konkurrierende Empfängerkassen. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht größte Bedenken geäußert, ob die aktuellen RSA-Änderungen, das heißt die Einbeziehung der Disease-Management-Programme und der Risikopool, rechtlich einwandfrei umsetzbar seien.
"Es ist erfreulich, mit welcher Deutlichkeit das Bundessozialgericht den Befürwortern einer noch weiteren `Verfeinerung´, die nur zu noch mehr Komplexität führt, eine Absage erteilt hat. Denjenigen, die sich jetzt darüber freuen, dass die Klagen abgewiesen wurden, wird das Urteil noch schwer im Magen liegen!", so das abschließende Urteil von Frau Dr. Demmler.
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