Statement des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 zum sogenannten Wiederaufnahmeverfahren
„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum sogenannten Wiederaufnahmeverfahren nehmen wir zur Kenntnis. Es ist gut und richtig, dass Gesetzesänderungen in Deutschland stets einer gerichtlichen Überprüfung – letztlich durch das Bundesverfassungsgericht – unterliegen. Aus Perspektive der Angehörigen von Opfern und auch aus Sicht der mit belastenden Fällen betrauten Ermittlerinnen und Ermittlern ist das Urteil im Ergebnis aber natürlich enttäuschend. Unser Drang nach Gerechtigkeit ist Antrieb der Ermittlungen. Nun ist nicht mehr ganz auszuschließen, dass einzelne Früchte, die die professionelle Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen bei der Kriminalpolizei trägt, in bestimmten Fällen vor Gericht nun nicht mehr verwertet werden können.“ so GdP-Vize Poitz. „Gleichwohl werden die Ermittlungen zu sogenannten „cold cases“ natürlich weitergeführt, da in vielen Fällen derzeit keine Täter ermittelt worden beziehungsweise sich neue Ermittlungsabsätze ergeben könnten. Derartige Ermittlungsarbeit erfolgt zumeist neben den aktuellen Aufgaben. Deshalb wären eigenständige „cold case“-Einheiten sachgerecht. Über die Einleitung beziehungsweise das Ergebnis von Strafverfahren entscheiden weiterhin Staatsanwaltschaft und Gerichte.“
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