EANS-News: Semperit AG Holding
Letztinstanzliche Gerichts-Entscheidung gegen
die ehemalige Exklusivitäts-Regelung, keine Auswirkung auf das laufende Geschäft
von Sempermed
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Wien - Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die frühere Exklusivitäts- Regelung für den Vertrieb und die Vermarktung von Handschuhen durch Semperit in Europa, welche in der ehemaligen Joint Venture Gesellschaft in Thailand produziert wurden, in den Jahren 2015/16 nicht mit dem Wettbewerbsrecht konform war. Außerdem hat der Oberste Gerichtshof entschieden, den Europäischen Gerichtshof nicht mit dieser Sache zu befassen. Die Entscheidung hat keine Auswirkung auf das laufende Geschäft von Sempermed und hat daher auch keinen Einfluss auf das Handschuhgeschäft von Sempermed, da der Joint Venture Vertrag mit der Sri Trang Gruppe am 15. März 2017 einvernehmlich beendet wurde. Über eine mögliche Geldbuße wurde noch nicht entschieden. Rückfragehinweis: Monika Riedel Group Head of Communications and Sustainability Tel.: +43 676 8715 8620 monika.riedel@semperitgroup.com Stefan Marin Head of Investor Relations Tel.: +43 676 8715 8210 stefan.marin@semperitgroup.com www.semperitgroup.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Semperit AG Holding Modecenterstrasse 22 A-1030 Wien Telefon: +43 1 79 777-210 FAX: +43 1 79 777-602 Email: stefan.marin@semperitgroup.com WWW: www.semperitgroup.com ISIN: AT0000785555 Indizes: WBI, ATX GP, ATX PRIME Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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