Ethikrat sieht Regulierungsbedarf für die organisierte Suizidbeihilfe
Berlin (ots)
Der Deutsche Ethikrat hat sich am heutigen Donnerstag sowohl in öffentlicher als auch nicht öffentlicher Sitzung mit Fragen der Suizidbeihilfe auseinandergesetzt und dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe in den Blick genommen.
Dabei sind die enorme Komplexität des Themas und die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung unterschiedlicher Fallkonstellationen der Suizidbeihilfe erneut deutlich geworden.
Der Ethikrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die organisierte Suizidbeihilfe gesetzlich zu regeln. Er ist allerdings mehrheitlich der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf mehr Probleme als Lösungen schafft. Der Rat sieht vor allem die Gefahr, dass durch die Beschränkung auf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe größere Anreize für andere Formen der organisierten Suizidbeihilfe, die in diesem Entwurf unberücksichtigt bleiben, geschaffen werden. Daher plädiert der Ethikrat dafür, jede Form der organisierten Suizidbeihilfe zu regulieren, wobei die Regulierungsrichtung kontrovers diskutiert wurde.
Vor diesem Hintergrund hält der Ethikrat eine weitere gesellschaftliche Debatte für dringend erforderlich. Sie sollte sich nicht nur auf Fragen der Suizidbeihilfe begrenzen, sondern auch und vor allem die Stärkung der Suizidprävention sowie den Ausbau der Palliativmedizin und -pflege in der medizinischen Praxis und in der Aus- und Weiterbildung befördern.
Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge von Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer; Marion Schafroth, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Sterbehilfeorganisation EXIT; Brigitte Tag vom Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae in Zürich sowie Armin Schmidtke, Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland.
Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können unter http://ots.de/jyuRv nachgelesen werden. Der Audio- und Videomitschnitt ist an derselben Stelle abrufbar.
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