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Neues Jahr, neue Regeln – Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer 2023

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen wieder auf einige neue Regeln und Gegebenheiten rund um das beliebteste Fortbewegungsmittel der Deutschen einstellen. Auto- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG gibt hilfreiche Tipps zu den wichtigsten Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr.

Geringerer Umweltbonus für E-Fahrzeugkäufer

Seit dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderung von Seiten der Bundesregierung für Elektrofahrzeuge in Form des gewährten Umweltbonus deutlich. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro gibt es statt 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro an Umweltprämie, ein Rückgang von 25 Prozent. Dennoch kann sich der Kauf eines E-Fahrzeuges weiterhin lohnen: „Neben dem weiterhin kostengünstigeren Laden von E-Fahrzeugen im Vergleich zum Betanken eines herkömmlichen Verbrenners lohnt sich der Kauf eines elektrobetriebenen Fahrzeugs auch mit Blick auf die Versicherung nach wie vor. So bieten einige Kfz-Versicherer Prämiennachlässe bei Abschluss einer E-Autoversicherung an. Bei Verti gibt es beispielsweise zehn Prozent CO2-Rabatt“, sagt Alexander Held, Abteilungsleiter Produkt bei der Verti Versicherung AG.

Führerschein erneuern

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union sollen bis 2033 Führerscheine europaweit einheitlich und dadurch fälschungssicher sein. Dafür müssen alle Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt worden sind, schrittweise erneuert werden. In diesem Jahr haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen, ansonsten droht bei Kontrolle ein Bußgeld. „Der Umtausch muss durch einen persönlichen Besuch bei der lokalen Führerscheinbehörde, dem Bezirksamt oder dem Bürgeramt erfolgen. Insbesondere Führerscheinbesitzer, die ihre Fahrerlaubnis an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnsitz erworben haben, sollten beachten: Für den Erhalt eines neuen Führerscheins muss eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle vorliegen, die die Fahrerlaubnis erstmalig ausgestellt hat“, kommentiert Alexander Held.

Neue Typklassen für Millionen Autofahrer

Mit dem Start des neuen Jahres müssen sich fast dreizehn Millionen Autofahrer in Deutschland auf die Neueinstufung ihres Fahrzeugs in eine andere Typklasse einstellen. Die Einordnung in die jeweilige Typklasse entscheidet mit weiteren Faktoren darüber, wie hoch die zu zahlende Versicherungsprämie ausfällt. „Ob das eigene Fahrzeug von einem Typklassenwechsel betroffen ist, kann bequem online über die Typklassen-Abfrage des GDV herausgefunden werden. Im Falle einer höheren Einstufung und einer daraus resultierenden Erhöhung der Versicherungsprämie sollten Autofahrer nicht vor dem Einholen von Versicherungsangeboten anderer Kfz-Versicherer zurückschrecken. Durch einen Versicherungswechsel kann im Jahr ein dreistelliger Eurobetrag eingespart werden“, rät Alexander Held.

Weitere Informationen zu Tarifen und Leistungen der Verti Versicherung AG sind unter www.verti.de abrufbar.

Über Verti

Die Verti Versicherung AG ist Deutschlands zweitgrößter Kfz-Direktversicherer. Das 1996 gegründete Unternehmen zählt mehr als eine Million Bestandspolicen. Zu seinen Produkten zählen neben Kfz- auch Privathaftpflichtversicherungen. Verti beschäftigt mehr als 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptfirmensitz in Teltow bei Berlin sowie am 2018 neu gegründeten Standort in Vaterstetten bei München. Verti ist seit 2015 Teil der MAPFRE Gruppe und firmierte bis 2017 als Direct Line. Ausgehend vom Prämienvolumen ist MAPFRE unter den Top 15 der größten Versicherungsgruppen in Europa. Verti ist die weltweite Digitalmarke von MAPFRE. Seit 2018 ist Verti Namensgeber einer der modernsten Veranstaltungsstätten Europas: der Verti Music Hall in Berlin.

Pressekontakt

Verti Versicherung AG

Christopher Schummert

Referent Corporate Communications

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Sitz der Gesellschaft: Teltow
Amtsgericht Potsdam, HRB 9828
USt-Id-Nr.: DE198450959
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Alfredo Castelo
Vorstand: Miguel Rosa (Vorsitzender), Felix Ludwig, Carlos Nagore

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn.

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