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Achtung, Geisterfahrer: Jetzt richtig reagieren

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Die wichtigsten Verhaltens-Tipps bei Falschfahrer-Meldungen

Geister und andere Gruselgestalten sorgen derzeit auf Halloween-Partys für einen angenehmen Gänsehaut-Faktor. Wirklich zum Fürchten ist dagegen die Vorstellung, auf dem Heimweg einem Geisterfahrer zu begegnen. Die Verti Versicherung AG gibt Tipps, wie man auf Falschfahrer richtig reagiert und zeigt auf, was sofort zu tun ist, wenn man unversehens selbst auf der Gegenspur unterwegs ist.

Sie sind nicht nur zu Halloween unterwegs: Geisterfahrer, also motorisierte Verkehrsteilnehmer, die gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren und so nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer im höchsten Maße gefährden. Den Begriff Geisterfahrer kennt man zwar insbesondere im Zusammenhang mit Autobahnen. Es gibt aber auch Bundesstraßen, auf denen Autofahrer auf zwei oder mehr Spuren nur in eine Richtung unterwegs sein dürfen sowie Einbahnstraßen – auch hier kann man Geisterfahrer sein, wenn man in der falschen Richtung unterwegs ist und entsprechend nur Gegenverkehr hat.

Statistiken zufolge ist die Zahl der Geisterfahrten nachts und am Wochenende besonders hoch. Das dürfte damit zusammenhängen, dass Verkehrsschilder bei Dunkelheit leichter zu übersehen sind als am Tag, und am Wochenende mehr Menschen nachts unterwegs sind als unter der Woche. Neben schlechter Sicht erhöhen auch Unachtsamkeit z.B. durch Schlafmangel oder Alkoholkonsum oder eine unübersichtliche Fahrbahnführung bei Baustellen die Risiken für Geisterfahrten. Auch Menschen mit Selbsttötungsabsicht werden hin und wieder zu Geisterfahrern.

Bei Gefahr eines Geisterfahrers

Hört man – zum Beispiel über das Radio – von einem Geisterfahrer auf der gerade befahrenen Strecke, gilt es, den potenziell drohenden Zusammenstoß in jedem Fall zu vermeiden: Geschwindigkeit verringern, Warnblinkanlage einschalten und besonders aufmerksam sein. „Vermeiden Sie unbedingt Überholmanöver und fahren Sie stattdessen ganz rechts – um von hier im Notfall auf den Seitenstreifen wechseln zu können“, rät Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte bei der Verti Versicherung AG. Wenn möglich, sei es sinnvoll, den nächsten Parkplatz anzusteuern. „Im Verkehrsfunk wird auch durchgegeben, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie also auf die aktuellen Durchsagen im Radio“, so Alexander Held.

Diese Maßnahmen setzen natürlich voraus, dass der Geisterfahrer bereits gemeldet wurde. „Sind Sie dagegen derjenige, der den Geisterfahrer zuerst bemerkt, sollten Sie sofort die Polizei informieren, damit andere Verkehrsteilnehmer schnellstmöglich gewarnt werden“, so Alexander Held. Bei Autos mit Freisprechanlage oder einem Beifahrer mit Handy geht das problemlos. Ansonsten gilt es erst anzuhalten, um nicht durch Telefonieren am Steuer selbst den Verkehr zu gefährden.

Wenn man selbst der Geisterfahrer ist

Ob aufgrund schlechter Sicht wegen Nebel, Regen oder Dunkelheit, Unkonzentriertheit bedingt durch Stress oder Schlafmangel oder Unachtsamkeit aus anderen Gründen – auch das Szenario, sich selbst eines Tages als Geisterfahrer wiederzufinden, ist keinesfalls auszuschließen.

„Hier in Panik spontan zu wenden, ist eine ganz schlechte Idee – gerade in dieser Situation passiert ein Großteil der Unfälle“, warnt Alexander Held. Vielmehr sei es das Beste, die Warnblinkanlage einzuschalten und an den nächstgelegenen Straßenrand zu fahren. „Nachdem Sie Ihr Fahrzeug so nah wie möglich neben der Schutzplanke abgestellt haben, ziehen Sie eine Warnweste über, steigen aus und rufen die Polizei.“

Mit Strafe muss ein Geisterfahrer aufgrund der davon ausgehenden Gefährdung des Straßenverkehrs immer rechnen. So lange jedoch kein Unfall passiert ist, kommt der Fahrer oft glimpflich mit einer Geldstrafe davon, ggf. ergänzt um ein temporäres Fahrverbot. Richtig hart wird es bei einem Unfall: „Hier ist mit einem Strafverfahren zu rechnen, bei dem Falschfahrer sogar Gefängnisstrafen drohen können. Stark unterschieden wird beim Strafmaß auch danach, ob die Falschfahrt versehentlich passiert ist oder absichtlich vorgenommen wurde“, berichtet der Kfz-Experte.

Einem Forschungsprojekt zufolge, für das die Unfallforschung der Versicherer (UDV) 224 Unfälle der vergangenen Jahre aufgrund von Falschfahrten ausgewertet hat, wurden über 40 Prozent aller solcher Unfälle auf Autobahnen von Senioren über 75 Jahre verursacht, in der Mehrzahl der Fälle aufgrund von Demenz oder Verwirrtheit. Bei jungen Verursachern war mehrheitlich eine suizidale Absicht oder eine Flucht vor der Polizei Grund für den Unfall. Allerdings nahm die Gruppe der unter 24-jährigen Fahrer mit rund 9 Prozent die deutlich kleinste Gruppe unter den Geisterfahrern ein. Rund die Hälfte der Falschfahrten war laut der Studie nach spätestens zwei Kilometern beendet. Viele Geisterfahrer fahren an Anschlussstellen oder Raststätten falsch auf.

„Interessant an der Auswertung ist auch, dass die Geisterfahrer überwiegend die – aus korrekter Richtung gesehen – linke Spur nutzten, und dementsprechend dort die meisten Unfälle stattfanden. Auch das ist ein Grund, bei einer Falschfahrer-Warnung unbedingt die rechte Spur zu nutzen und nicht zu überholen“, sagt Alexander Held.

Mehr Wissenswertes zum Thema Geisterfahrer steht im Verti-Ratgeber unter https://www.verti.de/ratgeber/geisterfahrer-tipps/.

Pressekontakt

Verti Versicherung AG  
Sonja Schmitt
Pressesprecherin
Tel.: +49 3328-424-3998
E-Mail:  presse@verti.de
Rheinstrasse 7A, 14513 Teltow
Postanschrift: Verti Versicherung AG, 14329 Berlin
Sitz der Gesellschaft: Teltow
Amtsgericht Potsdam, HRB 9828
USt-Id-Nr.: DE198450959
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Mariel von Schumann 
Vorstand: Miguel Rosa (Vorsitzender), Felix Ludwig, Frank Senge

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn.

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