Achtung: Neue Regeln seit 1. Januar 2022 So bleiben Sachbezüge für Mitarbeiter weiterhin steuerfrei
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Achtung: Neue Regeln seit 1. Januar 2022
So bleiben Sachbezüge für Mitarbeiter weiterhin steuerfrei
München, Januar 2022. Geschenke sind nicht nur privat, sondern auch beruflich eine gute Möglichkeit, Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen. Viele Arbeitgeber nutzen dieses Mittel bereits, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und als Unternehmen attraktiv für neue Bewerber zu sein. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für Sachbezüge. Unternehmen sollten ihre Incentives und Mitarbeitergeschenke deshalb genau unter die Lupe nehmen, damit auch weiterhin rechtlich alles einwandfrei und für die Mitarbeitenden steuerfrei bleibt. Jochen Schweizer bietet mit seiner Mitarbeiterkarte für Unternehmen eine vom Finanzamt als Sachbezug anerkannte Lösung, die einfach zu handhaben und weiterhin gesetzeskonform genutzt werden kann.
Viele Unternehmen haben den steuerfreien Sachbezug bisher mehr oder weniger frei ausgelegt und beispielsweise einfach nachträglich Kosten erstattet oder ihre Mitarbeiter mit zweckgebundenen Geldleistungen entlohnt. So konnten etwa eingereichte Tankbelege bzw. Rechnungen im Nachgang erstattet werden oder es wurde eine Vorauszahlung für bestimmte Kosten geleistet. Seit Beginn des Jahres gilt: Erlaubt sind nur noch Lösungen, die ausschließlich den Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten ermöglichen. Nach einer Schätzung des Prepaidverbandes Deutschland (PVD) betrifft dies etwa 6 Millionen Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 Sachbezüge erhalten haben.
Martin Loreck, Experte für Mitarbeiter-Incentive-Lösungen und Head of Corporate Sales bei der Jochen Schweizer mydays Group empfiehlt, unbedingt kritisch zu prüfen, welche Systeme Firmen im Einsatz haben: „Im Ernstfall drohen empfindliche Steuer- und Sozialabgabennachforderungen, denn viele bis jetzt anerkannte Lösungen stellen seit dem 01.01.2022 keinen Sachbezug im rechtlichen Sinne mehr dar.“ Mit dem Urteil des Finanzministeriums (BMF) aus dem vergangenen Jahr ist der gesetzliche Rahmen nun klar geregelt. „Nicht mehr anerkannt werden Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sowie bestimmte Prepaid-Kreditkarten, Marketplaces oder Lösungen mit nachträglicher Kostenerstattung. Ebenso hat sich der Wert für monatliche Sachbezüge verändert bis zu dem diese für Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Statt bisher 44 Euro können Unternehmen nun bis zu 50 Euro im Monat als Gehaltsextra spendieren“, erklärt Loreck die neuen Regeln seit Jahresbeginn.
Sachbezüge als Tool zur Mitarbeiterbindung
In einer dynamischen Arbeitswelt müssen sich Unternehmen heute mehr denn je anstrengen, geeignetes Fachpersonal anzuwerben und langfristig zu binden. Sachbezüge können dabei ein zentrales Element sein. Martin Loreck hat mehr als 1000 Unternehmen beraten und sieht beim Einsatz von Incentives klare Vorteile: „Im Gegensatz zum monatlichen Gehalt, können besondere Zuwendungen und kleine Extras eine echte Motivationsspritze sein. Mitarbeiter freuen sich über Anerkennung und Lob für gute Arbeit, was in vielen Fällen dazu führt, dass sich die Stimmung und Arbeitsmoral im Unternehmen verbessert.“ So kann der gezielte Einsatz von Incentives unter anderen dabei helfen, hohe Fluktuation positiv zu beeinflussen oder Mitarbeiter dazu motivieren, bessere Arbeit zu leisten.
Welche Lösungen sind erlaubt?
Auch wenn die Grenzen nun enger gesteckt sind, spricht sich das Bundesministerium für Finanzen mit einer Erhöhung der Freigrenze auf nun 50 Euro im Monat klar für den Erhalt von Sachbezügen aus. Für Unternehmen ist es nun wichtig, eine Lösung zu finden, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch möglichst einfach zu verwalten ist und dem Mitarbeiter einen echten Mehrwert bringt. Gutscheine des stationären Einzelhandels wurden als Sachbezug vom BMF eindeutig bestätigt. Hier muss allerdings Folgendes beachtet werden: Sollte der Einzelhandel auch über einen Webshop verfügen, gilt zu prüfen, ob dieser eventuell ein Marketplace ist. Diese stellen lediglich die Handelsplattform für viele unterschiedliche Anbieter zur Verfügung und sich somit nicht zulässig.
Wollen Unternehmen auf Nummer sicher gehen, sollten sie einen Anbieter finden, dessen Angebot vom Finanzamt als regelkonformer Sachbezug bestätigt ist. Dies trifft auch auf die Mitarbeiterkarte von Jochen Schweizer zu, die speziell auf diesen Anwendungsfall für Arbeitgeber zugeschnitten ist. Martin Loreck erklärt das Prinzip: “Mitarbeiter erhalten ihre persönliche Mitarbeiterkarte, auf welche Guthaben geladen wird – dies ist auf monatlicher Basis und mit einmaligen Beträgen möglich. Mit der Mitarbeiterkarte kann der Sachbezug bis zu einem Wert von monatlich 50 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei genutzt werden. Dies sind bis zu 600 Euro im Jahr, die für außergewöhnliche Erlebnisse zur Verfügung stehen, vom Fallschirmsprung, über Restaurantbesuche, bis hin zu Reisen.”
Wofür und wann der jeweilige Mitarbeiter sein angespartes Guthaben einlösen möchte, kann er selbst bestimmen. Der auf der Mitarbeiterkarte angesparte Betrag gilt für alle der mehr als 3.000 angebotenen Erlebnisse. Jochen Schweizer kümmert sich um die gesamte Abwicklung ohne Zusatzkosten, bis hin zur Gestaltung der Karte im Corporate Design der Firma.
Weitere Infos zur Mitarbeiterkarte von Jochen Schweizer unter: https://b2b.jochen-schweizer.de.
Über den Experten
Martin Loreck hat in seiner Laufbahn mehr als 1000 Firmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung unterstützt und Verbände bei der Gesetzesanpassung beraten.
Er ist seit 2004 auf den Bereich steuerfreie Sachbezüge spezialisiert und gilt als Experte für Employer-Branding und Employee-Retention.
Bei Interesse oder weiterführenden Fragen organisieren wir mit Martin Loreck gerne auch Fachgespräche und Interviews. Sprechen Sie uns an!
Über die Jochen Schweizer GmbH
Die Jochen Schweizer GmbH, gegründet 1987 von Jochen Schweizer selbst, hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit ihren Erlebnissen ein echter Wegbegleiter für die Menschen zu sein, der immer da ist, wenn sich das Leben in der Routine verliert. Dafür vermittelt das Unternehmen tausende unterschiedliche Erlebnisse, Erlebnisreisen und Erlebnisgeschenke in Deutschland, Österreich und der Schweiz – für jeden Geschmack, jeden Anlass und jedes Alter. Erhältlich sind sämtliche Erlebnisangebote online auf www.jochen-schweizer.com, in 37 eigenen Jochen Schweizer Shops sowie im Einzelhandel. Im Oktober 2017 wurden Jochen Schweizer und mydays, die beiden führenden Brands auf diesem Markt, unter dem Dach der JSMD Group vereint. Die Gruppe, zu der auch die Tochterunternehmen Jochen Schweizer Technology Solutions GmbH, Regiondo GmbH und Hip Trips GmbH zählen, ist seitdem Mitglied der ProSiebenSat.1 Media SE.
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Jochen Schweizer mydays Group Patrick Lengenfelder E-Mail: presse@jochen-schweizer.de Internet: presse.jochen-schweizer.de