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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht
Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet

Energieausweis wird für Nichtwohngebäude Pflicht / Viele private Eigentümer von Gewerbeimmobilien noch nicht vorbereitet
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Berlin (ots)

Ab dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen 
Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet 
werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der 
Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf 
Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Bisher verfügen jedoch nur 
35 Prozent der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen 
Energieausweis. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur 
GmbH (dena) unter Eigentümern*.
"Mit dem Energieausweis können künftige Mieter, Käufer oder 
Pächter im Vorfeld abschätzen, welche Energiekosten und eventuelle 
Sanierungsmaßnahmen auf sie zukommen", sagte dena-Bereichsleiter 
Thomas Kwapich. "Spätestens bei der Gebäudebesichtigung empfiehlt es 
sich, nach dem Energieausweis zu fragen."
Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für 
Gewerbeimmobilien sind 66 Prozent verbrauchsorientiert und 34 Prozent
bedarfsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen 
Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung 
der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom 
Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen allein auf 
den Heizkostenabrechnungen der Gebäudenutzer.
Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine komplette 
oder teilweise energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden
planen, gaben 40 Prozent der befragten Eigentümer eine positive 
Antwort. 49 Prozent wollen dagegen überhaupt nicht modernisieren. Und
das obwohl nach Einschätzung der Mehrheit der gewerblichen Eigentümer
Vermieter und Verkäufer bereits heute Preisabschläge hinnehmen 
müssen, wenn ihre Immobilien zu hohe Energiekosten verursachen.
"Die dena rät Eigentümern, in die Modernisierung ihrer 
Nichtwohngebäude zu investieren und damit den Wert ihrer Immobilien 
zu sichern", kommentierte Kwapich.
In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 
Quadratmetern Nutzfläche muss der Energieausweis außerdem auch gut 
sichtbar aushängen. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 
55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, 
Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den öffentlichen Gebäuden mit 
Aushangverpflichtung können 75 Prozent noch keinen Energieausweis 
vorzeigen. Das ergab eine weitere Umfrage der Deutschen 
Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und 
Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden**.
Weitere Informationen bieten die dena-Broschüre "Energieausweis 
für Nichtwohngebäude - der Einstieg in die Modernisierung" und die 
Internetseite: www.zukunft-haus.info (Unternehmen & öffentliche 
Hand).
Hinweis für Redaktionen: Weitere Informationen zur Umfrage sowie 
detaillierte Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken zum 
Energieausweis für Nichtwohngebäude stehen unter 
www.zukunft-haus.info/presse zur Verfügung (Abdruck frei, Quelle: 
dena).
* Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung 
GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 400
gewerbliche Eigentümer.
** Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung
GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300
Eigentümer von öffentlichen Gebäuden mit Aushangverpflichtung.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
kahre@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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