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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

WLTP-Umstellung - was Autohändler jetzt wissen müssen

WLTP-Umstellung - was Autohändler jetzt wissen müssen

- Neues Testverfahren für Verbrauchs- und Abgaswerte von Pkw ab 1. September gültig

- Pkw-Label und weitere Verbraucherinformationen werden ab Frühjahr 2019 auf neue Werte umgestellt

Berlin, 30. August 2018. Ab 1. September 2018 gilt für alle Neuwagen das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Ermittlung der Verbrauchs- und Abgaswerte von Pkw. In Verbraucherinformationen wie dem Pkw-Label und der Werbung werden die neuen Werte aber zunächst noch nicht angegeben. Dafür ist eine Gesetzesänderung notwendig, die voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein wird. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Autohändlern, ihre Kunden in dieser Übergangsphase freiwillig über die neuen Werte zu informieren. Denn Autokäufer können damit den Spritverbrauch und die Energieeffizienz eines Fahrzeugs besser einschätzen.

WLTP und NEFZ: Was ändert sich?

Das bisherige Testverfahren "Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ)" war in die Kritik geraten, weil die Messwerte für Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen oft stark von den tatsächlichen Zahlen im Straßenverkehr abwichen. Das international entwickelte WLTP-Verfahren soll realistischere und besser vergleichbare Ergebnisse für mehr Verbrauchertransparenz liefern: Der Test dauert länger, die Autos fahren schneller und beschleunigen häufiger. Außerdem werden Zusatzausstattungen berücksichtigt, die sich auf den Verbrauch auswirken.

Das neue Testverfahren ist für alle relevant, die nach dem 1. September 2018 einen Neuwagen erstmals anmelden. Für die Berechnung der Kfz-Steuer ist dann der neue CO2-Wert nach dem WLTP-Prüfverfahren die Referenz. Tendenziell wird daher die Kfz-Steuer etwas höher ausfallen als dies bei einem vergleichbaren Fahrzeug bisher der Fall war.

Pkw-Label: bewährte Orientierungshilfe für Neuwagenkäufer

Das Pkw-Label liefert Verbrauchern hilfreiche Informationen für die Wahl eines Neuwagens. Es ordnet Fahrzeugmodelle in verschiedene Energieeffizienzklassen ein, abhängig vom CO2-Ausstoß und Gewicht. Zusätzlich informiert es über durchschnittliche Kraftstoffkosten und die CO2-basierte Kfz-Steuer. Im Zuge der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) werden das Design und die Effizienzklassen des Pkw-Labels angepasst.

Auf der Internetseite www.pkw-label.de finden Kaufinteressierte, Autohändler und Flottenbetreiber zahlreiche Informationen zum Pkw-Label und WLTP-Prüfverfahren. Händler können das Pkw-Label mithilfe des Internetangebots der dena auch selbst erstellen.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Philipp Prein, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin

Tel: +49 (0)30 66 777-641, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Kuhlmann, Kristina Haverkamp
Aufsichtsratsvorsitzende: Iris Gleicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 78 448
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