Sozialverband Deutschland (SoVD)
Keine überhastete Reform der Unfallkassen Sozialverbände und IG Metall lehnen Systemwechsel ab
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Berlin (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung: Sozialverband Deutschland (SoVD) Sozialverband VdK Deutschland Volkssolidarität IG Metall
Keine überhastete Reform der Unfallkassen Sozialverbände und IG Metall lehnen Systemwechsel ab
Gegen einen grundlegenden Systemwechsel im Leistungsrecht der Gesetzli-chen Unfallversicherung haben sich der Sozialverband VdK Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volkssolidarität und die IG Metall in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Franz Müntefering ausgesprochen. Anlass ist die geplante Kabinettsentscheidung am 8. August über die Reform des Organisations- und Leistungsrechts in der Gesetzlichen Unfallversicherung.
"Ein solcher Systemwechsel in einem - auch aus Sicht der Bundesregierung - bewährten, zuverlässigen und im Gegensatz zu den übrigen Zweigen der Sozialversicherung stabilen System muss wohlüberlegt sein. Es besteht keine Notwendigkeit für eine überhastete Reform. Verhältnisse wie bei der Abschaf-fung der Arbeitslosenhilfe und der Einführung des Arbeitslosengeldes II durch die Hartz-IV-Gesetzgebung sollten im Interesse der Betroffenen vermieden werden.", schreiben VdK-Präsident Walter Hirrlinger, SoVD-Präsident Adolf Bauer, Gunnar Winkler, Präsident der Volkssolidarität, und IG-Metallchef Jür-gen Peters. Sie befürchten, "dass bestehende Defizite durch neue Ungerech-tigkeiten und Unwägbarkeiten mit einem wesentlich komplizierteren, kaum praktikablen Verwaltungsverfahren und dadurch programmierten Rechtsstrei-tigkeiten abgelöst werden".
Die Verbände unterstützen grundsätzlich eine Fortentwicklung der gesetzli-chen Unfallversicherung und halten den Ansatz des Ministeriums für sachge-recht, "das System unter Beibehaltung der Wegeunfälle gerechter zu machen und die Teilhabe am Arbeitsleben für Geschädigte durch mehr Prävention und Rehabilitation zu verbessern", heißt es in dem Brief. Aufgrund des engen Zeitplans schlagen sie vor, Leistungs- und Organisationsrecht zu trennen. Da das Leistungsrecht ohnehin erst 2009 in Kraft trete solle, sei so ausreichend Zeit zur Diskussion der Neuregelungen und deren Auswirkungen.
V.i.S.d.P. : Hans-Jürgen Leutloff
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