Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert Maßnahmen gegen Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds
Berlin (ots)
Zum heutigen Kabinettsbeschluss erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Das Bundeskabinett hat heute wider besseres Wissen einen zu niedrigen Krankenkassenbeitrag beschlossen. Der politische Beitragssatz von 15,5 Prozent führt zu einer Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds von rund drei Milliarden Euro im nächsten Jahr. Außerdem gibt es angesichts der Weltfinanzkrise erhebliche Unwägbarkeiten, wie sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland entwickelt. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen würde auch zu Beitragsausfällen bei den gesetzlichen Krankenkassen führen.
Eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds geht zu Lasten der Patienten und Versicherten, weil Leistungskürzungen und Einsparungen der Krankenkassen zu befürchten sind. Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die drohende Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds abzuwenden.
Als Sofortmaßnahme muss der Bund für Arbeitslosengeld II-Bezieher höhere Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkassen überweisen. Die aus Steuermitteln gezahlten Krankenkassenbeiträge von 118 Euro im Monat sind bei weitem nicht kostendeckend. Dieser Verschiebebahnhof zu Lasten der Beitragszahler muss beendet werden. Bei einem kostendeckenden Beitrag für Arbeitslosengeld II-Bezieher könnten die Krankenkassen und damit die Beitragszahler nach neusten Berechnungen des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung (igsf) um 4,7 Milliarden Euro entlastet werden.
Wenn darüber hinaus alle versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen konsequent aus Steuermitteln finanziert würden, könnte der Krankenkassenbeitrag nach SoVD-Berechnungen um 0,7 Prozent spürbar gesenkt werden. Der SoVD fordert außerdem wirksame Maßnahmen gegen Scheininnovationen bei Arzneimitteln. Damit können Arzneimittelausgaben ohne Nachteile für die Patienten verringert werden.
Nur wenn die Regierung gegensteuert, kann verhindert werden, dass bereits im nächsten Jahr viele Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen müssen. Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Patienten und Versicherten ist nicht tragbar und muss verhindert werden.
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