Sozialverband Deutschland (SoVD)
Rürup-Kommission schickt 80 % der Heimbewohner zum Sozialamt
Bis zu 61 % weniger Leistungen für Heimbewohner und nur minimale Erhöhung für ambulante Pflege
Berlin (ots)
Die heute vorgelegten Ergebnisse der Rürup-Kommission gefährden das zentrale Ziel der Pflegeversicherung, die Abhängigkeit von Sozialhilfe zu vermeiden, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD), der 500.000 Patienten repräsentiert.
Die Rürup-Kommission schlägt vor, dass die Sachleistungsbeträge für die stationäre Pflege in der Pflegestufe I um 61 % und in der Pflegestufe II um 22 % gekürzt, die Beträge in der Pflegestufe III um 5 % angehoben werden sollen.
Sach- stat. bisher Vorschlag Differenz Differenz absolut/ leistungen Rürup % Belastung der Bewohner Stufe I 1023 Euro 400 Euro - 61 % - 623 Euro Stufe II 1279 Euro 1000 Euro - 22 % - 279 Euro Stufe III 1432 Euro 1500 Euro + 5 % + 68 Euro
Der bpa und der SoVD verurteilen die geplante Absenkung. Beide Verbände warnen eindringlich vor den möglichen Auswirkungen: "Wer die Leistungen um 61 % kürzen will, macht etliche Heimbewohner zu Sozialhilfeempfängern und gibt faktisch den Vorrang der Pflegeversicherung vor der Sozialhilfe auf. Ziel der Pflegeversicherung war es, die Heimbewohner vor den Almosen der Sozialhilfe zu bewahren. Dieses Ziel darf keinesfalls aufgegeben werden!" so der bpa-Präsident Bernd Meurer. "Durch die Kürzungsvorschläge wird ein zentrales Ziel der Pflegeversicherung ins Gegenteil verkehrt", so SoVD-Vizepräsident Sven Picker. Beide verwiesen darauf, dass durch die Einführung der Pflegeversicherung über 130.000 Personen keine pflegebedingten Leistungen der Sozialhilfe mehr in An-spruch nehmen mussten (Vergleich 1998 mit 1995). Dies entspricht einem Rück-gang von über 44 % - verbunden mit entsprechenden Kosteneinsparungen bei den Trägern der Sozialhilfe. Der bpa und der SoVD warnten davor, diese Errungenschaft rückgängig machen zu wollen und verwies auf den gesetzlichen Vorrang von Leistungen der Pflegeversicherung vor Leistungen der Sozialhilfe (§ 13 Abs. 3 SGB XI).
Die von der Rürup-Kommission angedachten Kürzungen sind nach Ansicht des bpa problematisch, weil acht von zehn Heimbewohnern in den Pflegestufen I und II eingestuft sind, während von der geringfügigen Erhöhung bei der Pflegestufe III nur rund 21 % der Bewohner profitieren würden. Die geplante Absenkung im stati-onären Bereich ist nicht hinnehmbar und ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und belastet vorrangig die zumeist in der Stufe I + II eingestuften Demenzerkrankten.
Die vorgeschlagenen Sachleistungsbeträge sollen auch für die ambulante häusliche Pflege gelten, was eine leichte Anhebung bedeuten würde. "Der Vorschlag der Rürup-Kommission für die häusliche Pflege geht in die richtige Richtung. Allerdings sind 16 Euro monatlich mehr für die Stufe I und 79 Euro mehr für die Stu-fe II nur ein Tropfen auf den heißen Stein." so bpa-Präsident Bernd Meurer.
Gezielt setzen sich SoVD und bpa gegen das Vorurteil ein, Pflegebedürftige der Stufe I gehörten nicht ins Heim. "Pflegeheimbewohner haben nur Anspruch auf die stationären Pflegesachleistungen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen auch die stationäre Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Abgesehen davon gehen Pflegebedürftige nicht aus Freude an der Vollverpflegung in ein Heim, sondern weil sie rund um die Uhr auf Pflege und Betreuung angewiesen sind" so SoVD-Vizepräsident Sven Picker abschließend.
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