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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Behandlungspflege muss wieder Krankenkassenleistung werden

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt anlässlich der heutigen
Anhörung zum Pflegekorrekturgesetz im Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung:
Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist eine patientenfreundliche
Neuregelung, die wir ausdrücklich begrüßen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Problem einer
Leistungsverschiebung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei
der ambulanten Pflege zu lösen. Die derzeitige Regelung, wonach die
Behandlungspflege in bestimmten Fällen nicht von der Krankenkasse,
sondern von der Pflegeversicherung übernommen werden muss, ist
hochgradig problematisch. Dies geht zu Lasten der Patienten, da die
Behandlungspflege die Zeit für die eigentliche Pflege aufbraucht.
Zur Behandlungspflege gehören z.B. das Absaugen von Sekreten, das
Wechseln von Sprechkanülen oder das Wechseln von
Kompressionsstrümpfen. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass dies
von der Pflegeversicherung bezahlt werden muss, wenn die
Behandlungspflege in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der
Pflegeleistung steht.
Ein praktisches Beispiel: Bei einem pflegebedürftigen Menschen
muss vor dem Essen die Sprechkanüle entfernt werden, damit er Nahrung
zu sich nehmen kann. In diesem Fall muss das Entfernen der Kanüle von
der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Gesetzentwurf des
Bundesrates sieht vor, dass dies sowie bestimmte andere Leistungen
der Behandlungspflege  wieder von der Krankenversicherung übernommen
würden.
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, dem Gesetzentwurf des
Bundesrates zuzustimmen.
Um eine Umsetzung des Pflege-Korrekturgesetzes sicherzustellen,
halten wir es überdies für erforderlich, konkret benannte Leistungen
der Behandlungspflege in 
§ 37 SGB V aufzuführen.
Wir fordern darüber hinaus, dass die Behandlungspflege generell
wieder von der Krankenversicherung übernommen werden muss. Es muss
Schluss sein mit dem Verschiebebahnhof zwischen Pflege- und
Krankenversicherung.
Die Stellungnahme des SoVD zur Anhörung finden Sie unter  
www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 - 129 / Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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