Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert das Recht auf Pflegekräfte des gleichen Geschlechts
Berlin (ots)
Zum Abschluss der Fachtagung Assistenz als Zukunftsmodell für behinderte Frauen? erklärt Brigitte Pathe, Sprecherin der Frauen im SoVD: Zu einem selbstbestimmten Leben von behinderten Frauen gehört auch das Recht auf eine Pflegekraft des gleichen Geschlechts. Dies ist leider immer noch keine Selbstverständlichkeit. Es gibt nach wie vor Fälle, in denen Frauen entgegen ihrem Wunsch nur männliche Assistenten und Pflegekräfte haben. Vor allem Frauen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, müssen damit rechnen, dass ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Dies wird von vielen Frauen als unerträglich empfunden, vor allem wenn es um Körperpflege geht. Frauen, die bereits Gewalt erfahren haben, erleben die Betreuung durch männliches Pflegepersonal als sehr belastend. Überdies kamen bei unserer Fachtagung einzelne Fälle von sexuellen Übergriffen durch männliche Pflegekräfte zur Sprache. Skandalös ist, dass in den konkreten Fällen die Übergriffe lediglich eine Versetzung der Pflegekraft zur Folge hatten bzw. die betroffenen Frauen verlegt wurden. Das Recht auf eine Pflegekraft des gleichen Geschlechts lässt sich sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus dem SGB IX ableiten. Dies hat die Rechtsanwältin Julia Zinsmeister in einem Rechtsgutachten im Auftrag der organisationsstelle behinderte frauen festgestellt. Diese Auslegung ist allerdings nicht bindend für die Träger. Wir halten es daher für unabdingbar, einen Rechtsanspruch auf eine Pflegekraft des gleichen Geschlechts gesetzlich zu verankern. Die Privatsphäre und die Intimsphäre behinderter Frauen müssen besser geschützt werden. Wir fordern das Bundessozialministerium daher auf, für eine eindeutige Regelung im Sozialgesetzbuch zu sorgen. Eine weitere Forderung ergab sich aus der Debatte über die Einführung des Persönlichen Budgets zum 1. Juli 2004. Der Sozialverband Deutschland begrüßt die Einführung eines Persönlichen Budgets ausdrücklich. Damit werden finanzielle Leistungen erstmals trägerübergreifend zur Verfügung gestellt. Dies ist ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen. Für viele Frauen ist dies der Schlüssel zu einem unabhängigen, selbständigen Leben. Allerdings berücksichtigt die jetzige Regelung nicht, dass behinderte Frauen auch Assistenzleistungen bei der Familienarbeit benötigen. Wir fordern daher eine klare, gesetzliche Regelung, dass eine persönliche Assistenz auch für Tätigkeiten in Haushalt und Familie sowie während der Schwangerschaft finanziert wird. V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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