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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD unterstützt AOK-Forderung nach Zuzahlungsbefreiung für pflegebedürftige Heimbewohner

Berlin (ots)

Zu dem Vorschlag des AOK-Bundesverbandes, die so
genannten Taschengeldempfänger in den Pflegeheimen von allen
Zuzahlungen zu befreien, erklärt der Präsident des Sozialverbands
Deutschland (SoVD) Adolf Bauer: „Menschen, die in Pflege- oder
Behinderteneinrichtungen leben und Leistungen vom Sozialamt erhalten,
müssen von den Zuzahlungen zu Gesundheitsleistungen befreit werden.
Denn das so genannte Taschengeld reicht oftmals nicht aus,
Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen zu den Medikamenten sowie Fahrten
zur ambulanten ärztlichen Behandlung zu finanzieren. Dadurch werden
Pflegebedürftige, die in besonders hohem Maße auf medizinische
Versorgung angewiesen sind, faktisch von den Leistungen des
Gesundheitssystems ausgeschlossen.“ Eine Zuzahlungsbefreiung allein
sei jedoch nicht ausreichend. Darüber hinaus müssten auch die Kosten
für verordnete verschreibungsfreie Medikamente, Brillen und
notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung von den Kassen
übernommen werden. Denn mit einem Taschengeld von ca. 90 EURO pro
Monat könnten die Betroffenen diese medizinisch unentbehrlichen
Leistungen nicht bezahlen und müssten derzeit darauf verzichten.
V.i.S.d.P.: Gabriele Hesseken
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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