Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Pflegebedürftige brauchen Prävention statt Freiheitsbeschränkungen
Berlin (ots)
28. April 2005
Zum heutigen BGH-Urteil zu Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige in Heimen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen die Würde und die Selbstständigkeit der Bewohner zu wahren ist.
Wir werten dies als Stärkung der Freiheitsrechte der Pflegebedürftigen. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fesselung, Fixierung oder Bettgitter verletzen die Menschenwürde der Pflegebedürftigen. Sie sind zudem mit gesundheitlichen Risiken verbunden und können sogar zum Tod durch Strangulation führen. Die Pflege muss daher so gestaltet werden, dass auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen verzichtet werden kann.
Es gibt andere und bessere Wege, Stürze zu vermeiden. Dazu zählen Bewegungstraining oder Hüftschutzhosen. Mit Prävention lässt sich ein großer Teil der Stürze vermeiden oder die Gefahr von Knochenbrüchen deutlich verringern. Wir fordern, dass die Krankenkassen solche präventiven Mittel finanzieren. Eine Hüftschutzhose kostet 70 Euro. Sie schützt die Pflegebedürftigen und erspart den Kassen die teuren Folgekosten von Knochenbrüchen.
Wir brauchen überdies eine aktivierende Pflege, die die Kompetenzen von Pflegebedürftigen wiederherstellt und erhält.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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