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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD gegen Einschränkung des Rechtsschutzes bei Sozialgerichtsverfahren

Berlin (ots)

Zur Bundesratsinitiative, das Recht des Klägers auf
einen Gutachter eigener Wahl abzuschaffen, erklärt 
SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:
Wir begrüßen, dass sich Justizministerin Brigitte Zypries in 
zentralen Punkten gegen die Pläne der Bundesländer für eine 
Justizreform ausgesprochen hat.
Der SoVD teilt die Auffassung, dass es keine Einschränkung der 
Berufungs- und Revisionsverfahren geben darf. Der Rechtsschutz für 
die Bürgerinnen und Bürger darf nicht beschnitten werden.
Der SoVD lehnt auch die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und 
Niedersachsen ab, die ebenfalls eine schwerwiegende Einschränkung des
Rechtsschutzes zur Folge hätte. Die beiden Länder wollen erreichen, 
dass Kläger vor dem Sozialgericht keinen eigenen Gutachter mehr 
benennen können. Dies muss unbedingt verhindert werden.
Bislang haben Kläger nach Paragraph 109 des Sozialgerichtsgesetzes 
die Möglichkeit, in strittigen Fällen auf eigene Kosten einen 
zusätzlichen Gutachter zu berufen. Die Justizministerkonferenz hat im
Juni beschlossen, den Antrag von Hamburg und Niedersachen im 
Bundesrat weiter zu beraten. Der SoVD fordert die 
Länderjustizminister und die Bundesjustizministerin auf, diesen 
Plänen eine klare Absage zu erteilen. Es widerspricht 
rechtsstaatlichen Grundsätzen, die Beweismöglichkeiten der Kläger 
einzuschränken.
Für die Betroffenen geht es in Sozialgerichtsverfahren um 
existentielle Fragen wie zum Beispiel eine Berufsunfallrente. Wenn 
Gutachter künftig nur noch von den Berufsgenossenschaften und den 
Sozialgerichten benannt werden können, wäre die Chancengleichheit 
verletzt. Der SoVD wird sich dafür einsetzen, dass es weiterhin 
möglich ist, einen Gutachter eigener Wahl zu benennen.
Die Begründung für die Bundesratsinitiative, dass Verfahren ohne 
einen vom Kläger benannten Gutachter beschleunigt werden könnten, ist
im Übrigen nicht stichhaltig. Denn das Gericht hat schon jetzt die 
Möglichkeit, einen Antrag auf Benennung eines zusätzlichen Gutachters
abzulehnen, z.B. wenn dadurch das Verfahren verschleppt würde. Die 
Bundesratsinitiative ist damit ohnehin überflüssig.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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