Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Keine Nachzahlungen mehr für Rentner trotz höchstrichterlicher Urteile
Berlin (ots)
Zur geplanten Neuregelung im Zuge der Rente mit 67 erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Im Gesetzentwurf zur Rente mit 67 ist eine Regelung versteckt, die den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneidet. Rentner erhalten künftig bei falschen Rentenbescheiden keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI-E im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.
Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Wenn die Neuregelung in Kraft tritt, würden Rentner trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen. Derzeit gilt eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Künftig sollen rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht mehr rückwirkend ausgezahlt werden, es sei denn es wurde fristgemäß Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt. Damit werden Rentner massenhaft in Widerspruchsverfahren gedrängt, damit sie ihre Ansprüche wahren können. Das ist absurd und führt zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bei der Rentenversicherung.
Der SoVD fordert mit Nachdruck die ersatzlose Streichung der geplanten Neuregelung. Es kann nicht sein, dass Fehler des Gesetzgebers oder systematische Fehler der Rentenversicherung künftig zu Lasten der Rentner gehen. Es darf keinen Freischein für rechtswidriges Verwaltungshandeln geben.
Betroffen sind von der Neuregelung unter anderem Erwerbsminderungsrentner, auf die das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 zutrifft. Das BSG hatte entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren gesetzes- und grundrechtswidrig sind. Um sich etwaige Rückzahlungsansprüche zu sichern, müssen die Betroffenen vor dem geplanten Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai einen Überprüfungsantrag stellen.
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