Was bedeutet Hartz IV für Menschen mit Behinderung?
Experte antwortet im Online-Forum von www.familienratgeber.de
Bonn (ots)
Die Reform zum Arbeitslosengeld II - besser unter dem Namen "Hartz IV" bekannt - ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Die neuen Regeln zur Berechnung der staatlichen Unterstützung werfen bei Menschen mit Behinderungen und betroffenen Familien viele Fragen auf.
Kann mich die Arbeitsagentur zu einem Job verpflichten, obwohl ich mein pflegebedürftiges Kind betreue? Gibt es Freibeträge für Menschen mit Behinderung? Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet und werde ich mit meiner Behinderung nach den neuen Regeln als nicht erwerbsfähig eingestuft?
Die Aktion Mensch bietet deshalb auf ihrem Informationsportal Familienratgeber eine Expertenberatung zu "Hartz IV" und den Auswirkungen auf behinderte Menschen und ihre Familien an. Rechtsanwalt Günther Hoffmann, spezialisiert auf Behinderten- und Sozialrecht, beantwortet vom 14. bis 18. Februar im Online-Forum "Pflege/Recht" unter www.familienratgeber.de individuelle Fragen rund um das Thema "Hartz IV" und die Reformen des Sozialrechts.
Der Familienratgeber ist ein Internetangebot der Aktion Mensch, das sich an Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und die sie betreuenden Stellen richtet. Unter www.familienratgeber.de können sich Interessierte umfassend zum Thema Familie und Behinderung informieren und sich in Gesprächsforen direkt austauschen. Eine ständig aktualisierte Adressdatenbank mit über 12.000 Anlaufstellen bundesweit bietet die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen sowie Beratungs- und Hilfsangeboten zu suchen.
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