Neue Post wehrt sich gegen eine falsche eidesstattliche Versicherung und eine irreführende Gegendarstellung von Schlager-Sänger Robert Blanco
Hamburg (ots)
In der aktuellen Ausgabe von Neue Post Nr. 51 (EVT: 14. Dezember 2005) kommentiert Chefredakteur Norbert Schubert einen Rechtsstreit, den der Sänger Roberto Blanco gegen Neue Post im Zusammenhang mit der Berichterstattung über seine Ehe-Katastrophe angestrengt hatte.
Unter der Überschrift "Robert Blanco - er singt, lacht und lügt" wird aufgezeigt, wie Neue Post vom Oberlandesgericht Hamburg dazu gezwungen wurde, eine irreführende Gegendarstellung des Sängers abzudrucken.
Neue Post hatte nach der von seiner Ehefrau angestrengten Trennung seinerzeit Bilder veröffentlicht, die Blanco mit anderen Frauen zeigte und dazu getitelt: "Er tanzt, küsst und lacht - als wenn nichts geschehen sei". Über das Anwalt-Büro Professor Prinz verlangte Blanco den Abdruck einer Gegendarstellung. Er wollte klarstellen, dass die veröffentlichten Fotos aus einem anderen Zeitraum stammten. Das war zwar richtig, andererseits gab es aber auch genug ähnliche Fotos aus der Zeit der Trennung.
Neue Post widersetzte sich dieser Forderung und bekam vor dem Landgericht Hamburg Recht. Überraschenderweise bezog Blanco sich auf eine eidesstattliche Versicherung, in der er behauptete: "Seit der Trennung von meiner Frau Mireille bis zu Veröffentlichung des Artikels ... bin ich auf keiner Party gewesen".
Dies war falsch, wie er später selbst über seinen Anwalt einräumen ließ. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist kriminelles Unrecht und kann nach § 156 STGB mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden.
Ein Fall für den Staatsanwalt? Umso befremdlicher das spätere Urteil des Oberlandesgerichts.
Redaktionelle Rückfragen bitte an Norbert Schubert, Chefredaktion Neue Post, Tel. 040-3019-4123.
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