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TUI AG

EANS-Adhoc: TUI AG
Auswirkungen der geplanten Hapag-Lloyd-Refinanzierung auf die TUI AG

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
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Finanzierung

22.09.2010

Hannover, 22. September 2010. Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung hat der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd AG seine Zustimmung zur Refinanzierung der Reederei gegeben. Die Pläne der Hapag-Lloyd für die neue Finanzierung umfassen insbesondere die Platzierung einer Unternehmensanleihe und eine syndizierte Kreditlinie. Als Voraussetzung für diese Maßnahmen wird Hapag-Lloyd die Staatsbürgschaft zurückgeben. Dadurch erlöschen die mit der Bürgschaft verbundenen Zahlungsbeschränkungen. Hapag-Lloyd wird somit in die Position versetzt, unter anderem die Bedienung ihrer Gesellschafterdarlehen wieder aufzunehmen. Als Folge erwartet TUI im Oktober eine Zahlung von rund 65 Millionen Euro auf gestundete Zinsansprüche. Darüber hinaus wird Hapag-Lloyd wieder in der Lage sein, Zinszahlungen und Tilgungen auf die gewährten Finanzierungsinstrumente zu leisten.

Im Rahmen der Refinanzierungsmaßnahmen haben sich TUI und das Albert Ballin-Konsortium unter anderem auf folgende Details geeinigt:

Überbrückungskredit (227 Millionen Euro): Eine erfolgreiche Refinanzierung der Hapag-Lloyd vorausgesetzt, erwartet TUI die kurzfristige Rückzahlung des Überbrückungskredits.

Hybrid I-Darlehen (350 Millionen Euro): Das Hybrid I-Darlehen wird bis spätestens 31. Dezember 2010 in Eigenkapital der Hapag-Lloyd gewandelt. Mit der Wandlung des Hybrids sollen die Hapag-Lloyd Bilanz weiter gestärkt und die Rating-Kennzahlen verbessert werden. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird der Anteil der TUI an Hapag-Lloyd 49,8 Prozent betragen. Das Albert Ballin-Konsortium hat das Recht, die neuen Gesellschaftsanteile von der TUI bis zum 30. September 2011 zu übernehmen. Unabhängig von diesem Recht kann TUI ihre komplette Beteiligung an Hapag-Lloyd jederzeit an Dritte veräußern. Das Albert Ballin-Konsortium hat Vorkaufsrechte.

Hybrid II-Darlehen (350 Millionen Euro): Das Hybrid II-Darlehen wird ab 1. Oktober 2010 mit 5 Prozent p.a. verzinst. Ab 1. Juli 2011 steigt die Verzinsung des Darlehens vertragsgemäß auf einen marktgerechten Zinssatz (step-up). TUI kann das Hybrid II-Darlehen ab sofort veräußern.

Hybrid III-Darlehen (215 Millionen Euro): Das Hybrid III-Darlehen (ursprüngliche Finanzierung des HHLA Container Terminals Altenwerder) bleibt zunächst unverändert bestehen und wird mit 10 Prozent p.a. verzinst. Wie bereits vereinbart, wird das Hamburger Konsortium einen Anteil des Hybrid III-Darlehens zum Nominalwert in Höhe von 25 Millionen Euro zum 31. März 2011 von TUI übernehmen. Eine erfolgreiche Refinanzierung der Hapag-Lloyd vorausgesetzt, erwartet TUI die Rückzahlung des Hybrid III-Darlehens kurz- bis mittelfristig.

Verkäufer-Darlehen (180 Millionen Euro): Das Verkäuferdarlehen wird mit Euribor + 4 Prozent p.a. verzinst und am 1. Januar 2014 zur Rückzahlung fällig.

TUI wird unverändert eine bestmögliche Verwertung ihres Investments in Hapag-Lloyd anstreben und weiterhin alle Optionen für einen Ausstieg aus der Containerschifffahrt prüfen. TUI hat unverändert das Recht, ihre Beteiligung an Hapag-Lloyd dem Albert Ballin-Konsortium anzudienen.

Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss aus-üben. Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Die Senior Notes werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung regist-riert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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