Landgericht Köln weist Antrag auf Einstw. Verfügung gegen RheinEnergie ab
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Keine Einstweilige Verfügung gegen die RheinEnergie in Sachen Grundpreise
Das Landgericht Köln hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die RheinEnergie als "unbegründet" zurückgewiesen; die Verbraucherzentrale NRW hatte eine solche gegen das Unternehmen (und zwei weitere in NRW) beantragt. Nähere Informationen finden Sie in der anliegenden Pressemitteilung.
Herzliche Grüße
Christoph Preuß
RheinEnergie AG Parkgürtel 24, 50823 Köln Telefon 0221 178-3035 http://www.rheinenergie.com presse@rheinenergie.com
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Amtsgericht Köln HR B 37 306