Beschaffungsumlage für Erdgas: Keine Weitergabe an Kunden
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Im September hat die RheinEnergie ihre Erdgaskundinnen und -kunden darüber informiert, dass sie zum 1. November die von der Bundesregierung neu eingeführten Umlagen zur Gasbeschaffung und zur Gasspeicherung weitergibt. Die Weitergabe der Beschaffungsumlage wird jetzt nicht erfolgen: Durch die Beschlüsse der Bundesregierung von Ende September, auf die Beschaffungsumlage für Gas zu verzichten, ist dies in der Form nicht mehr notwendig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Presseinformation. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Adrian Bolz
Unternehmenskommunikation
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