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Zählerstände zum Jahreswechsel: Stichtag bis Mitte Januar verlängert – OnlineService ist am einfachsten

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Wer wegen einer möglichst genauen Verbrauchsaufteilung am Jahreswechsel die Zählerstände für Strom oder Gas möglichst exakt zum Stichtag mitteilen will, muss das nicht am 30. Dezember oder dem 2. Januar tun. Dafür bleibt auch noch Zeit bis Mitte Januar 2024.

Die RheinEnergie akzeptiert Zählerstände vom 1. Januar problemlos bis Montag, 15. Januar, wenn diese über den OnlineService erfasst werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Pressemitteilung.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Ott

Unternehmenskommunikation

RheinEnergie AG
Parkgürtel 24, 50823 Köln
Telefon 0221 178-3035
http://www.rheinenergie.com 
presse@rheinenergie.com

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