Erdgaspreise steigen zum 1. April 2005
Köln (ots)
Die GEW RheinEnergie erhöht zum 1. April 2005 ihre Erdgaspreise um netto 0,46 ct (brutto rund 0,53 Cent) pro Kilowattstunde (kWh). Dieser Schritt ist unvermeidlich, nachdem die Vorlieferanten des Unternehmens die Bezugspreise für die RheinEnergie im gleichen Umfang angehoben haben. Ursache dafür ist der starke Anstieg der Heizölpreise, der wichtigsten Referenzenergie für das Erdgas. "Den ganzen Winter über konnten unsere Kunden zu verhältnismäßig moderaten Preisen heizen oder Warmwasser bereiten und kochen", so Helmut Haumann, Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie. "Durch unsere langfristige Einkaufspolitik und unser Kostensenkungsprogramm haben wir so für die Kunden einen wichtigen Beitrag zu preisgünstiger Energieversorgung geleistet, während die meisten anderen Unternehmen bereits zum Oktober 2004 oder Januar 2005 ihre Preise deutlich angehoben haben."
Jetzt aber sei man zu der Preiserhöhung veranlasst, weil sich die gestiegenen Bezugskosten nicht länger auffangen ließen. Die Preiserhöhung trifft allerdings auf den Beginn des Sommerhalbjahres, auf das nur rund 20 Prozent des Heizenergiebedarfs entfallen. "Insofern halten sich die Auswirkungen für die Verbraucher in Grenzen", so Haumann.
Diese Preisanpassung führt bei den Kunden je nach Tarif und Abnahmemenge zu monatlichen Mehrkosten zwischen einem Euro (Kleinverbrauchstarif) und 9 Euro (Einfamilienhaus mit einem Jahresbedarf von 20.000 Kilowattstunden, Vollversorgung). Bei einer Kölner Durchschnittswohnung ist mit einer monatlichen Mehrbelastung von rund 6 Euro zu rechnen (jeweils inklusive Steuern und Abgaben). Die vorgenannten Auswirkungen sind Beispiele und können je nach individuellem Verbrauch abweichen.
Preiskopplung Öl/Erdgas für Verbraucher sinnvoll
Erdgas ist in seiner Preisentwicklung zeitversetzt an die Wettbewerbsenergie Öl gekoppelt. Die Kopplung wurde eingeführt, um allen Beteiligten - Kunden und Versorgungsunternehmen - in ihren langfristigen Vertragsbeziehungen eine berechenbare Basis der Preisentwicklung zu geben. Die Kopplung zieht sich durch alle Stufen der Erdgasversorgung, zeigt aber gerade beim Endverbraucher deutlich ihren Nutzen: Wer einmal die Entscheidung zu Gunsten von Erdgas getroffen hat, will vor einseitigen Preisänderungen geschützt sein. Deswegen forderten seinerzeit insbesondere große Wohnungsbaugesellschaften die Kopplung des Erdgases an das Heizöl als Konkurrenzenergie.
Ohne diese Preisbindung hätte der Kunde nicht die Gewähr, dass der Gaspreis immer wettbewerbsfähig ist zum Mineralöl, einem Energieträger, der auf den weltweiten Energiemärkten frei gehandelt wird.
Die Ölpreisbindung wird angesichts eines sich entwickelnden Wettbewerbsmarktes zunehmend in Frage gestellt. Sie ist aus Sicht des Verbrauchers aber nach wie vor sinnvoll: Deutschland ist ein klassisches Energieimportland. Die Ölpreisbindung ermöglicht langfristige Verträge, bei denen der Erdgasproduzent das Preisrisiko (abhängig vom Erdölpreis) und der Importeur das Mengenrisiko (abhängig vom Absatz) übernimmt.
Die Bindung an den Ölpreis stellt für den Importeur dabei ein Sicherungsinstrument dar, dass das Erdgas dauerhaft im Wettbewerb zur wichtigsten Alternativenergie Heizöl bestehen kann. Umgekehrt ermöglicht der langfristig gesicherte Absatz für die Produzenten die Erschließung neuer Vorkommen sowie Investitionen in die erforderliche Transportinfrastruktur.
Dieser Mechanismus trägt wesentlich zur langfristigen Versorgungssicherheit des importabhängigen europäischen und deutschen Gasmarkts bei. Dies gilt zumal vor dem Hintergrund wachsender globaler Nachfrage nach dem wichtigen Energieträger Erdgas.
Allgemeine Hinweise:
Für einen Teil der Kunden wird eine Anpassung der monatlichen Abschlagsrechnungen nötig, um am Ende der Abrechnungsperiode hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Die betreffenden Kunden werden direkt vom Unternehmen angeschrieben und erhalten eine genaue Mitteilung über Höhe und Zahlungstermine des neuen Abschlags.
Alle Kunden, die eine exakte Aufteilung ihres Verbrauchs nach altem/neuem Preis wünschen, können bis zum 15. April ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer am besten per Postkarte (GEW Rhein-Energie AG, 50606 Köln) oder E-Mail (service@ rheinenergie.com) mitteilen. Andernfalls wird der Verbrauch anteilig automatisch ermittelt.
Der neue Erdgaspreis gilt zunächst für die kommenden sechs Monate bis Ende September. Während dieser Zeit werden sich die Preise für Privatkunden nicht ändern.
In den Verträgen zwischen RheinEnergie und den Kunden ist eine sogenannte Preisgleitklausel enthalten; die jetzige Preiserhöhung erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Klausel. Derzeit rufen einige Verbraucherorganisationen zum Boykott von Preiserhöhungen der Energielieferanten auf. Dabei beziehen sie sich auf den Pa-ragraphen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Dieser Paragraph findet aber in Bezug auf unsere Verträge keine Anwendung, da die Verträge die erwähnte Preisgleitklausel gemäß den Ölpreisentwicklungen enthalten. Nur bei willkürlichen und einseitigen Vertragsänderungen wäre § 315 BGB wirksam. Dies ist bei der RheinEnergie aber nicht der Fall.
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