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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

EU öffnet Weg zur Lockerung der Beschränkungen bei der Mitnahme von flüssigen Duty-Free-Waren aus Drittländern

Berlin (ots)

Die Europäische Kommission hat gestern angekündigt,
dass in Kürze mit Lockerungen bei der Mitnahme von flüssigen 
Duty-Free-Waren aus Drittstaaten im Handgepäck gerechnet werden kann.
Für Transferpassagiere sollen dann Duty-Free-Waren im Handgepäck 
wieder zugelassen werden, wenn sie aus Ländern stammen, in denen zur 
Europäischen Union gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Mit 
den ersten Entscheidungen, welche Staaten unter die 
Ausnahmeregelungen fallen, wird im Herbst gerechnet.
Die EU hatte im Nachgang zu den vereitelten Terroranschlägen von 
London im vergangenen Jahr Maßnahmen erlassen, nach denen u.a. 
Flüssigkeiten, die an Flughäfen außerhalb der EU gekauft wurden, bei 
der Einreise in die EU an den Sicherheitskontrollstellen einbehalten 
werden müssen. Dies sorgte vor allem bei den betroffenen Fluggästen 
für großen Unmut, die ihre Waren an den Kontrollstellen zurücklassen 
mussten.
Zu den Ankündigungen der EU sagt Ralph Beisel, 
Hauptgeschäftsführer der ADV: "Nach der Entscheidung der 
EU-Kommission aus diesem Frühjahr die Einführung der Beschränkung der
Größe des Handgepäcks um ein Jahr zu verschieben und diese Regelung 
auf ihren Sicherheitsgewinn hin zu überprüfen, ist die nun 
angekündigte Lockerung der bestehenden Duty-Free-Regelung ein 
weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die neue Regelung wird die
Menge der einbehaltenen Flüssigkeiten an den Transferkontrollstellen 
der Flughäfen deutlich reduzieren. Die bislang täglich anfallenden 
6-7 Tonnen einbehaltener Flüssigkeiten an den deutschen Flughäfen 
gehören nun hoffentlich bald der Vergangenheit an."
Ralph Beisel weiter: "Im Sinne eines sicheren und effizienten 
Luftverkehrs unterstützen wir selbstverständlich die Bestrebungen der
EU-Kommission, fordern aber dennoch weiter, die gesamte Regelung zur 
Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck 
entsprechend dem Verordnungstext nun endlich kritisch zu überprüfen."
60 Jahre ADV - Der Flughafenverband
Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der 
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Ordentliche Mitglieder der ADV sind
19 internationale Flughäfen und 38 Regionale Verkehrsflughäfen und 
Verkehrslandeplätze.
Ihr gehören als außerordentliche Mitglieder alle Bundesländer, 
verschiedene Städte, der Deutsche Städtetag, IHK und andere 
Institutionen sowie korrespondierend die österreichischen und 
schweizerischen Airports an.
Als Bundesverband der deutschen Flughäfen setzt sich die ADV für 
einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort 
Deutschland ein. Sie fordert Rahmenbedingungen, die den 
bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der 
vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität 
unterstützen und die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs fördern.

Pressekontakt:

Dr. Michael Schneider
Politik und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 310118-23

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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