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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Gesetzentwurf zur Luftsicherheit für Flughäfen nicht akzeptabel

Berlin/Stuttgart (ots)

Das im Bundestag heute beratene Gesetz
zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben findet bisher nur im
Hinblick auf die Gefahrenabwehr für zivile Flugzeuge öffentliche
Beachtung. Es enthält jedoch Neuregelungen, die über das geltende
Recht weit hinaus gehen und für die Flughäfen sowie den Luftverkehr
insgesamt weitreichende Folgen hätten.
Aus Sicht der ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen) ist es nicht akzeptabel, dass Verantwortlichkeiten
für die Sicherheit im Luftverkehr auf die Flughäfen verlagert werden
und diese insoweit auch die Kosten der Terrorismusbekämpfung tragen
sollen.
So handelt es sich bei der Durchsuchung von Personal, das in
ausgewiesenen Sicherheitsbereichen tätig wird, um eine hoheitliche
Aufgabe, zu der nicht die Flughäfen verpflichtet werden können. Die
Position der ADV, dass das Gewaltmonopol des Staates hier nicht
aufgeweicht werden darf, wird durch ein fundiertes
verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt.
Eine Verpflichtung der Flughäfen, die Kosten für
Sicherheitsvorkehrungen gegen Angriffe zu tragen, die letztlich auf
den Staat und nicht auf das Flughafenunternehmen zielen, würde zu
starken Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Luftverkehr führen.
Andere EU-Mitgliedstaaten wie auch die USA unterstützen höhere
Anforderungen an Sicherheitsstandards der Flughäfen mit erheblichen
Zuwendungen. So investieren die USA 500 Millionen US Dollar in die
Sicherheit ihrer Airports.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Teilung der Aufgaben
der Luftaufsicht vor. Die Betriebssicherheit bliebe Ländersache, die
äußere Sicherheit würde zur Bundesaufgabe. Diese Aufteilung würde die
Effizienz der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs
schwächen, indem Schnittstellenprobleme, die es gerade in
Notsituationen nicht geben darf, provoziert werden.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Zu meiner großen Sorge
sind unsere konkreten Vorschläge zu den notwendigen Änderungen von
den beteiligten Ressorts nicht berücksichtigt worden. Die ADV hofft,
dass der Deutsche Bundestag bei seinen Beratungen des Entwurfs diese
Vorschläge für ein tragfähiges Luftsicherheitsgesetz aufgreifen
wird."

Pressekontakt:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV)
Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 - 31 01 18 - 20

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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