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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Luftsicherheitsgesetz beachtet nicht die rechtlichen Einwände der Flughäfen

Berlin (ots)

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
(ADV) hat die Zielsetzung des Gesetzes - die Optimierung der
Luftsicherheit - begrüßt und Handlungsnotwendigkeit gesehen. Daher
haben die Flughäfen diese Zielsetzung schon im Vorfeld mit
zahlreichen eigenen Maßnahmen im Sicherheitsbereich unterstützt.
Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung von
Luftsicherheitsaufgaben lässt jedoch bedauerlicherweise die während
der Beratungen des Innenausschusses vorgetragenen sachlichen und
rechtlichen Bedenken der Luftverkehrsbranche völlig außer Acht. Die
ADV hält es nach wie vor für rechtlich unzulässig,
Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen,
auf Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften als Privatrechtssubjekte
übertragen zu wollen. Auch die der Luftverkehrsbranche aufgebürdete
Schulungspflicht für Personal ist durch die zugrundeliegende
Luftsicherheitsverordnung der EU rechtlich den Behörden und nicht den
Flughäfen zugewiesen.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Leider haben die von
uns dokumentierten verfassungsrechtlichen Bedenken im
Gesetzgebungsverfahren kein ausreichendes Gehör gefunden. Auch die
Versuche, mit dem Gesetz dem Luftverkehr in Deutschland weitere
finanzielle Lasten aufzuerlegen, sind rechtlich zweifelhaft. In jedem
Fall ist die Gefahr juristischer Auseinandersetzungen näher gerückt."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030-31 01 18-20

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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