ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Flughäfen fordern praxistaugliches Fluglärmgesetz
München (ots)
Sperrfrist: 12.11.2004 - 13 Uhr
Die Geschäftsführer und Vorstände der in der ADV zusammengeschlossenen deutschen Verkehrsflughäfen haben auf der Jahrestagung des Verbandes am 11. und 12. November 2004 in München auf ihre große Besorgnis über Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen, die zu unerträglichen zusätzlichen Kostenbelastungen der sich gerade erholenden Luftverkehrsbranche führen werden. "Sowohl bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes als auch bei den Luftsicherheitsthemen erkennen wir Tendenzen, die geeignet sind, die deutschen Flughäfen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten durch zusätzliche operationelle Anforderungen und hohe Kostenbelastungen zu schwächen", erklärte Walter Vill, Vorsitzender des ADV-Direktoriums und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH, auf der Jahrespressekonferenz der ADV.
Insbesondere im Hinblick auf das überholte Fluglärmgesetz aus dem Jahr 1971 plädieren die Flughäfen für eine praxistaugliche Novellierung, die einen verbesserten Lärmschutz der Flughafenanrainer gewährleistet und gleichzeitig eine am Bedarf ausgerichtete Gestaltung der Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland ermöglicht. Die ADV fordert daher deutliche Korrekturen des Referentenentwurfs aus dem Bundesumweltministerium, der sowohl erhebliche handwerkliche Mängel als auch eine Reihe von völlig überzogenen Forderungen aufweist. Sollte der Entwurf in der seiner vorliegenden Form Gesetzeskraft erlangen, kämen auf die deutschen Flughäfen zusätzliche Belastungen in Höhe von über einer Milliarde Euro zu.
Im Luftsicherheitsbereich werden von den Flughäfen alle notwendigen Maßnahmen nachdrücklich unterstützt, die geeignet sind, das Risiko terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr weitestgehend auszuschließen. Die Flughäfen wehren sich aber dagegen, dass sie nach dem neuen Luftsicherheitsgesetz in die Verantwortung für wichtige Kontrollmaßnahmen genommen werden sollen und ihnen die damit verbundenen erheblichen Kosten aufgebürdet werden. Walter Vill: "Derartige Kontrollen sind nach Auffassung der ADV eindeutig Aufgabe des Staates, denn sie gehören zur Gefahrenabwehr gegen Terroranschläge im Luftverkehr."
Insgesamt 270.000 Arbeitsplätze in Deutschland hängen heute direkt vom Luftverkehr ab, weitere 500.000 indirekt. "Wenn der Luftverkehr seine Rolle als Jobmotor behalten soll, dürfen die Rahmenbedingungen für eine dynamische Wachstumsentwicklung hierzulande nicht weiter verschlechtert werden", erklärte Vill.
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