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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

ADV hält an ihren Eckpunkten zur Novellierung des Fluglärmgesetzes fest

Berlin (ots)

Seit September 2004 war eine aus Vertretern des
Bundesumweltministeriums, des Bundesverkehrsministeriums, des
Umweltbundesamtes und der ADV bestehende Arbeitsgruppe damit befasst,
die mit der geplanten Novelle des Fluglärmgesetzes verbundenen
Kostenbelastungen der deutschen Flughäfen abzuschätzen. Mit dieser
gemeinsamen Abschätzung sollte der andauernde Dissens zwischen
Umweltbehörden und Luftverkehrswirtschaft über die Kostenfolgen der
Gesetzesnovelle ausgeräumt werden, da der Frage der zusätzlichen
Kostenbelastung des Luftverkehrsstandortes Deutschland, neben anderen
umstrittenen Regelungsinhalten, in der politischen Diskussion des
Gesetzentwurfes besondere Bedeutung zukam.
Nach dem nun vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe sind für die
deutschen Flughäfen insgesamt Kostenbelastungen zwischen ca. 610 Mio.
EUR und ca. 740 Mio. EUR zu erwarten.
Diese Kostenschätzung basiert allerdings auf verschiedenen
Annahmen der Arbeitsgruppe, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren
berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören,
  • dass der Flughafen Tegel wegen der vorgesehenen Schließung von der Wirkung des Gesetzes ausgenommen wird;
  • dass am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International keine zusätzlichen Kosten durch das Fluglärmgesetz entstehen;
  • dass alle bisherigen Schallschutzmaßnahmen der Flughäfen im Wert von 400 Mio. EUR den Anforderungen des novellierten Gesetzes genügen.
Sollten diese Annahmen keine Aufnahme in den vorliegenden
Gesetzentwurf finden, verbliebe es bei den ursprünglich von der ADV
geschätzten Kostenbelastungen von ca. 1 Milliarde EUR. Darüber hinaus
enthält die vorliegende Kostenschätzung noch weitere Unwägbarkeiten,
so z.B. die Entschädigung für Bauverbote oder Aufwendungen für die
Sanierung besonders schutzwürdiger Einrichtungen.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), stellt zu dem Bericht fest: "Die
deutschen Flughäfen hoffen, dass nach Vorlage der Kostenschätzung die
Sachdiskussion zu den Regelungsinhalten der Novelle weiter
fortgeführt wird. Die ADV fordert weiterhin, dass die Lärmgrenzwerte
für den Neu- und Ausbau von Flughäfen im Interesse der
Planungssicherheit im Fachplanungsrecht geregelt werden, dass bei der
Lärmberechnung die reale Fluglärmsituation zugrunde gelegt wird und
wirksame Elemente zur Siedlungsbeschränkung in der Umgebung der
Flughäfen in das Gesetz aufgenommen werden."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49-(0)30 - 31 01 18 - 20

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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