Lausitzer Rundschau: Verschärftes Strafrecht für Jugendliche Das letzte Mittel
Cottbus (ots)
Die deutsche Justiz ist nicht dafür bekannt, mit jugendlichen Straftätern besonders hart ins Gericht zu gehen. Das ist im Prinzip auch gut so. Denn was ein Heranwachsender an Gesetzesverletzungen begeht, bleibt seriösen Untersuchungen zufolge oft nur eine persönliche Episode. Allerdings gibt es auch Extremfälle. Wer als Jugendlicher zum Beispiel jemanden quält und tötet und auch im Strafvollzug keinerlei Bereitschaft zur Mitwirkung an Therapiemaßnahmen zeigt, der ist zumindest anfällig für Wiederholungstaten, wenn er aus dem Gefängnis kommt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will solche Gefahren nun minimieren, indem das Instrument der Sicherungsverwahrung auch bei jugendlichen Schwerstverbrechern zum Zuge kommen soll. Die Opposition spricht indes von einem Irrweg nach dem Motto Wegsperren und Vergessen. Doch das ist Unsinn. Nicht nur, dass die Entscheidung für eine Sicherungsverwahrung von Jugendlichen erst am Ende der Haftverbüßung angeordnet werden darf. Nach dem Erwachsenenstrafrecht kann sie dagegen schon im Strafurteil selbst verankert sein. Die Berechtigung der Maßnahme muss auch in kürzeren Etappen überprüft werden als bei erwachsenen Straftätern. Das sind geeignete Kriterien, um die Gefahr einer Wiederholungstat verantwortungsvoll auszuleuchten und die Möglichkeit der Resozialisierung nicht aus dem Blick zu verlieren. Am Ende dürfte die Justiz auch nur in sehr geringem Maße von der Sicherheitsverwahrung Gebrauch machen. Natürlich ist das Instrument nicht zur Ursachenbekämpfung von Gewalttaten geeignet. Aber es kann die Allgemeinheit besser vor Schwerstverbrechern schützen. Und genau darauf kommt es in diesem Fall an.
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